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Pflege

Kabinett stimmt für zweite Reformstufe

19.08.2015  09:52 Uhr

Von Stephanie Schersch / Demenzpatienten sollen künftig die gleiche Unterstützung erhalten wie Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen. Das Bundeskabinett hat dafür vergangene Woche dem Entwurf für die zweite Stufe der Pflegereform zugestimmt.

Im Kern geht es in dem Gesetz um die Einführung einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit. Wie viel Pflege ein Mensch benötigt, wird heute meist daran bemessen, welche Tätigkeiten er körperlich noch alleine erledigen kann. Menschen mit Demenz fallen dabei häufig durchs Raster, weil sie sich vielleicht noch selbst waschen können, aber dennoch eine Rundum-Betreuung benötigen.

 

Fünf Pflegegrade

 

In Zukunft sollen bei der Bewertung der erforderlichen Unterstützung neben körperlichen ebenso geistige und psychische Einschränkungen eine Rolle spielen. Dabei werden die bislang geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Mit der Reform erhielten künftig alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). »Und wir beginnen mit der Unterstützung deutlich früher.« So sollen auch Menschen Hilfe bekommen, die sich im Alltag zwar grundsätzlich noch gut alleine zurechtfinden, aber etwa eine altersgerechte Dusche benötigen. »Mittelfristig könnten dadurch bis zu 500 000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten«, so Gröhe.

 

Darüber hinaus soll das Gesetz pflegende Angehörige besserstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für sie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Dauer der Pflegetätigkeit.

 

Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, soll durch die Reform nicht schlechter gestellt werden. Im Gegenteil: Die allermeisten erhielten künftig sogar deutlich mehr Unterstützung, hieß es im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). In der stationären Pflege soll der Eigenanteil des Versicherten mit zunehmender Pflegebedürftigkeit künftig nicht mehr steigen. Dieser Beitrag unterscheidet sich zwar von Heim zu Heim. Im Schnitt soll er laut BMG 2017 aber bei rund 580 Euro im Monat liegen. Hinzu kommen allerdings Kosten etwa für Verpflegung und Unterkunft.

 

Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent. Kinderlose müssen dann 2,8 Prozent ihres Gehalts in die Pflegeversicherung einzahlen. Zu Jahresbeginn waren die Beiträge bereits um 0,3 Prozentpunkte gestiegen, um den ersten Teil der Pflegereform zu finanzieren. Dieser hatte unter anderem höhere Bezüge für Pflegebedürftige und einen Vorsorgefonds gebracht.

 

»Gerechtigkeitslücken«

 

Aus Sicht der Opposition geht die geplante Novelle nicht weit genug. Zwar sei die Einführung eines neuen Pflegebegriffs ein richtiger Schritt, aber noch lange kein echter Paradigmenwechsel, sagte die pflegepolitische Sprecherin der Linken, Pia Zimmermann. Letztlich sei der Gesetzentwurf der Regierung damit nicht mehr als »eine Pflegereform light mit eklatanten Gerechtigkeitslücken«. So gelte in der Pflegeversicherung auch künftig nur das Teilleistungsprinzip. »Damit bleibt Pflege weiterhin abhängig vom Geldbeutel und oft notgedrungen eine Familienangelegenheit«, so Zimmermann. Darüber hinaus lege die Koalition keine verbindlichen Vorgaben zur Bemessung des Personalbedarfs fest.

 

Das bemängelte auch Maria Klein-Schmeink von den Grünen. Zwar verpflichtet der Gesetzentwurf die Selbstverwaltung dazu, ein System zur Personalbemessung aufzustellen und zu erproben. Dafür sollen die Beteiligten aber bis Mitte 2020 Zeit haben. »Das ist viel zu lange und riecht gewaltig nach Symbolpolitik«, so Klein-Schmeink.

 

Weitgehend zufrieden mit den Plänen der Regierung zeigte sich der Verband der Ersatzkassen (vdek). Die geplante Reform sei »ein entscheidender Beitrag zu mehr Gerechtigkeit«, sagte vdek-Chefin Ulrike Elsner. Zugleich forderte sie eine gesetzliche Regelung, um die Höhe der Bezüge aus der Pflegeversicherung vor einer »schleichenden Entwertung« zu schützen. So könnten sie etwa an eine wirtschaftliche Kenngröße gekoppelt und regelmäßig überprüft werden.

 

»Kein Jahrhundertwerk«

 

Deutliche Kritik kam von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die Reform sei »kein Jahrhundertwerk« und zu kurz gedacht, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. »Schon in sieben Jahren geht das Geld aus. Dann wird die Pflege wieder teurer.« Auch die Entlastung pflegender Angehöriger falle minimal aus. Unterstützung bei den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung glichen Einkommensverluste nicht aus. »Es bleibt dabei: Wer heute pflegt, ist morgen arm«, so Brysch.

 

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft lobte das Gesetz hingegen. »Nach vielen Jahren des Herumdokterns ist dies endlich eine Pflegereform, die ihren Namen verdient«, sagte die Geschäftsführerin des Verbands, Sabine Jansen. /

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