Rezepturen stellen Versorgung sicher |
21.08.2012 13:58 Uhr |
Von Heike Fischer / Amifampridin und Fampridin sind hoch wirksame Arzneistoffe und werden bei schwerwiegenden neurologischen Erkrankungen angewendet. Patienten, die sie als Kapsel- Rezeptur erhalten, sind dringend auf diese angewiesen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Rezepturarzneimittel zuverlässig in der Apotheke hergestellt werden und keine Versorgungslücken entstehen.
Amifampridin (3,4-Diaminopyridin) und Fampridin (4-Aminopyridin) sind im DAC monographiert. Für beide Substanzen sind zurzeit jeweils zwei Lieferanten bei DAC/NRF bekannt, sodass eventuelle Lieferausfälle nicht zu Versorgungslücken zu führen brauchen. Dennoch vergewissern sich betroffene und verunsicherte Patienten häufig, dass »ihre« Apotheke die Rezepturen tatsächlich weiterhin anbietet. Apotheker müssen deshalb die Bezugsquellen kennen und sich gegebenenfalls rechtzeitig um Rezeptursubstanz kümmern.
Stark wirkende Rezepturarzneimittel, wie Amifampridin- oder Fampridin-Kapseln, sollen gemäß NRF-Tabelle I.2.-2 kindergesichert verpackt werden.
DAC/NRF
Im NRF sind Amifampridin-Kapseln 5 mg / 10 mg (NRF 22.3.) noch mit der alten Bezeichnung 3,4-Diaminopyridin monographiert. 4-Aminopyridin-Kapseln (Fampridin-Kapseln) können analog dazu hergestellt werden. /
Die Lieferanten für Amifampridin werden im NRF-Bezugsquellennachweis III.3. genannt, diese bieten auch Fampridin an. Beide werden auch in den NRF-Rezepturhinweisen »Amifampridin und Fampridin« im Internet angegeben: www.DAC-NRF.de (Rubrik NRF > Rezepturhinweise > Datenbank; oder hier: www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=nrf_datenbank).