Drei Tage Anträge |
16.08.2017 09:35 Uhr |
Von Daniel Rücker / Ein wesentlicher Programmpunkt in der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags ist in jedem Jahr die Beratung der von den Mitgliedsorganisationen gestellten Anträge. Viele Stunden beschäftigen sich die Delegierten mit den Themen, die den Apothekern auf den Nägeln brennen.
In diesem Jahr gibt es 38 Anträge, etwas weniger als in den Vorjahren. Daraus zu schließen, dass die Beratungen deshalb schneller zu Ende gehen, wäre aber falsch. Diesmal gliedern sich die Anträge in fünf Oberthemen. Stärkster Posten ist dabei der Bereich zum Thema Sicherstellung der Versorgung mit elf Anträgen.
In diesem Jahr dürfen die Delegierten auf dem Deutschen Apothekertag über insgesamt 38 Anträge abstimmen.
Foto: PZ/Müller
Im zweiten Themenkomplex zur pharmazeutischen Kompetenz sind neun Anträge zusammengefasst. Im dritten Block geht es um die Rahmenbedingungen der Berufsausübung. In sieben Anträgen wird dieses Thema diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung ist die Digitalisierung. Zehn Anträge machen deutlich, wie wichtig der Apothekerschaft das Thema ist. Im fünften Block zur berufsständischen Organisation gibt es nur noch einen Antrag. Darin fordert die Apothekerkammer Nordrhein eine Stärkung der apothekerlichen Berufsvertretung in Brüssel.
Wichtigste Entwicklungen
Die Themen der einzelnen Anträge zum Deutschen Apothekertag spiegeln in ihrer Mehrheit die wichtigsten Entwicklungen der vergangenen zwölf Monate wider. An erster Stelle stehen dabei wenig überraschend die Konsequenzen aus dem Boni-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). In zwei zu einem Leitantrag zusammengefassten Anträgen fordern der Geschäftsführende Vorstand der ABDA und die Landesapothekerkammer Hessen den Gesetzgeber dazu auf, den Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verbieten und so den einheitlichen Abgabepreis für diese Medikamente zu erhalten. Es erscheint extrem unwahrscheinlich, dass dieser Antrag eine nennenswerte Zahl von Gegenstimmen bekommt.
In eine ähnliche Richtung geht ein weiterer Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands und der Apothekerkammer Nordrhein. Dessen Ziel ist es, die gesundheitspolitische Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten zu stärken.
Natürlich wird es in der Hauptversammlung auch um Lieferengpässe gehen. Mit den Kammern Baden-Württemberg und Berlin sowie dem Verband Nordrhein fordern gleich drei Mitgliedsorganisationen der ABDA die Politik dazu auf, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu verbessern.
Ganz offensichtlich sind die Apotheker entschlossen, in Zukunft eine größere Rolle beim Medikationsplan und beim Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu spielen. Dies fordert unter anderem der Apothekerverband Nordrhein in einem Antrag, der auch ein Honorar für diese Dienstleistung vorsieht. Eine ganze Reihe weiterer Anträge dreht sich um die Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen. Dabei ist es kein Wunder, dass auf diesem Gebiet neben dem Geschäftsführenden Vorstand der ABDA auch der Verband Baden-Württemberg – dessen Chef der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker, ist – das Thema in einem Antrag aufgreift. Dabei geht es nicht nur um das Medikationsmanagement, sondern auch um Dienstleistungen wie AMTS bei geriatrischen Patienten (Apothekerkammer Berlin) und Präventionsangebote (Apothekerverband Nordrhein).
Thema Digitalisierung
Bei den Anträgen zur Digitalisierung steht unter anderem eine bessere Unterstützung der Apotheker durch eine noch leistungsstärkere EDV (Verband Schleswig-Holstein) im Fokus, sowie die elektronische Gesundheits- und Patientenakte (Kammer Westfalen Lippe), ein elektronischer Arzt-Apotheker-Kommunikationsdienst (Verband Schleswig-Holstein) und eine Schnittstelle zur elektronischen Retax-Bearbeitung. Auf den ersten Blick scheint die Antragsberatung nicht allzu konfrontativ zu werden. Es besteht Aussicht auf eine konstruktive Hauptversammlung. /