Dauerhaft 1,77 Euro |
13.08.2014 09:42 Uhr |
Von Ev Tebroke / Beim leidigen Thema Zwangsrabatt soll es eine langfristige Lösung geben. Apotheker und Kassen schlagen der Politik in einem gemeinsamen Schreiben vor, den Abschlag auf einer Höhe von 1,77 Euro festzuschreiben. Damit sollen die parallelen Anpassungsmechanismen zur Apothekenvergütung aufgehoben werden.
Keine Streitereien mehr um die Höhe des Apothekenabschlags: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wollen den Zwangsrabatt künftig dauerhaft bei 1,77 Euro belassen. In einem Schreiben an Vertreter der Gesundheitspolitik haben sie den Gesetzgeber aufgefordert, ab 1. Januar 2015 den Rabatt, den Apotheker den Kassen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren müssen, festzuschreiben.
Hierbei soll der zuletzt von den Verhandlungspartnern im Schiedsverfahren vereinbarte Wert von 1,77 Euro für das Jahr 2015 zugrunde gelegt werden. Für alle sonstigen Arzneimittel soll weiterhin ein Abschlag von 5 Prozent auf den Apothekenabgabepreis gelten, so der Vorschlag der beiden Selbstverwaltungspartner.
Nur eine Stellschraube
Die gemeinsame Initiative sieht zudem vor, Veränderungen bei den apothekerlichen Leistungen und den Kosten für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel künftig über die Arzneimittelpreisverordnung zu berücksichtigen.
Das Thema Zwangsrabatt hatte jahrelang für Streit zwischen Kassen und Apothekern gesorgt. Mehrmals musste die Mediationsstelle der Selbstverwaltung, die Schiedsstelle, eine Entscheidung fällen. Das Ergebnis blieb jedoch für beide Parteien weiterhin unbefriedigend. Zuletzt hatten sowohl der GKV-Spitzenverband als als auch der DAV gegen entsprechende Schiedssprüche zum Apothekenabschlag 2009 beziehungsweise 2010 geklagt.
Im Juni 2013 hatten die Parteien dann schließlich unter erneuter Vermittlung der Schiedsstelle eine befristete Lösung für die Jahre 2013 bis 2015 gefunden und ihre Klagen zurückgenommen. Kassen und Apotheker einigten sich darauf, den Zwangsrabatt im ersten Halbjahr 2013 auf 1,75 Euro und im zweiten Halbjahr auf 1,85 Euro festzusetzen, was einem Mittelwert von 1,80 Euro entsprach. Dieser gilt auch für das Jahr 2014. Für 2015 war eine Abschlagshöhe von 1,77 Euro vereinbart worden. Außerdem hatten sich beide Seiten darauf verständigt, bis zum 1. Juli 2014 eine Lösung für das weitere Vorgehen zum Abschlag zu finden.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt hatten sich Kassen und Apotheker für eine gesetzliche Festschreibung des Rabatts ausgesprochen. Auch verständigten sich beide Seiten im Rahmen der Paketlösung darauf, dass die aneinander gekoppelten Anpassungsmechanismen beim Apothekerhonorar aufgehoben werden sollten. Dazu wollte man den Gesetzgeber gemeinsam auffordern.
Das ist nun geschehen. Der Vorschlag zur Gesetzesänderung wurde der Politik nach Angaben des DAV Anfang Juli zugestellt und liegt damit zeitlich im vorgesehenen Rahmen. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird sich zeigen, ob die Politik auf den Vorschlag eingeht. /