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AChE-Hemmer bei Alzheimer

Medikation fortsetzen

14.08.2012  17:53 Uhr

Von Brigitte M. Gensthaler / Acetylcholin­esterase-Hemmstoffe (AChE-Hemmer) sollten bei Patienten mit Alzheimer-Demenz nicht vorschnell abgesetzt werden. Darauf weist die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft in ihrem kürzlich überarbeiteten Informationsblatt zur medikamentösen Therapie hin.

Auch wenn die geistige Leistungsfähigkeit des Patienten nach neun- bis zwölfmonatiger Therapie wieder auf das Ausgangsniveau absinkt, bedeute dies nicht, dass die Medikamente ihre Wirksamkeit verlieren. »Deshalb sollte die Behandlung fortgesetzt werden, solange sich der Gesundheitszustand des Patienten nicht oder nur langsam verschlechtert und keine Unverträglichkeit auftritt«, schreiben die Autoren. Dies gelte auch, wenn das Stadium der schweren Demenz erreicht wird.

Wenn ein Patient auf einen bestimmten AChE-Hemmer nicht anspricht oder Nebenwirkungen zeigt, sei die Umstellung auf einen anderen Wirkstoff dieser Klasse sinnvoll. Häufige Nebenwirkungen wie Appetitlosigkeit, Magen-Darm-Störungen, Schwindel und Kopfschmerzen seien durch vorsichtige Dosiserhöhung in der Regel vermeidbar. Zur Erinnerung: Rivastigmin ist auch für die Behandlung einer leichten bis mittelschweren Demenz bei Parkinson-Krankheit zugelassen.

 

Bei mittelschwerer bis schwerer Alzheimer-Demenz ist Memantine zugelassen, das die Nervenzellen vor dem übermäßigen Einstrom von Glutamat schützt. Die zusätzliche Gabe von Memantine könne den Symptomverlauf auch bei Patienten mit schwerer Demenz verzögern, deren geistige Leistungsfähigkeit und Alltagskompetenz sich trotz Behandlung mit dem AChE-Hemmer Donepezil allmählich verschlechtert haben. Donezepil und Riva­stigmin sind inzwischen als Generika erhältlich. /

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