Auftritt des Fonds |
30.07.2013 12:43 Uhr |
Mit dem 1. August nimmt der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes offiziell seine Arbeit auf. Der Zeitplan zur Errichtung ist ambitioniert. Um sicherzustellen, dass die erste Auszahlung der Notdienstpauschale planmäßig noch in diesem Jahr erfolgt, ist viel Einsatz erforderlich. Besonders viel Arbeit machen – aus gutem Grund – die sehr hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Trennung der Aktivitäten des klassischen DAV-Kerngeschäftes von der neu geschaffenen Aufgabe des Fonds. Hier muss vieles binnen kürzester Frist neu aufgebaut werden.
Obwohl der DAV offiziell Beliehener ist, zeigt sich am Fonds doch exemplarisch das bewährte Zusammenspiel von Verbänden und Kammern: Die Landesapothekerkammern gewährleisten im Interesse der Gemeinschaft die flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr durch Einteilung zum Notdienst. Und ihre entsprechenden Mitteilungen an den Fonds bilden die Grundlage für die Auszahlung der Notdienstpauschale durch den Nacht- und Notdienstfonds des DAV.
Das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) verdeutlicht zwei miteinander verwobene Verpflichtungen: Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung ist Aufgabe der öffentlichen Apotheken. Sie ist eine Gemeinwohlpflicht. Sie ist auch dann zu gewährleisten, wenn sie sich im Einzelfall wirtschaftlich nicht rechnet. Das ist unsere Verpflichtung. Und dabei bleibt es. Denn wir Apotheker sind Heilberufler und nehmen unseren Versorgungsauftrag sehr ernst.
Aber der Versorgungsauftrag darf die Apotheken wirtschaftlich nicht überfordern. Das ist eine Verpflichtung des Gesetzgebers. Er muss gegensteuern, wenn die Zusatzbelastung durch wirtschaftlich unvorteilhafte Nacht- und Notdienste die Apotheken gerade in den strukturschwachen ländlichen Gebieten zu erdrosseln droht. Das ANSG ist ein Bekenntnis des Gesetzgebers zu dieser Verpflichtung.
Die mit breiter parlamentarischer Unterstützung beschlossene Notdienstpauschale wird gerade Landapotheken zielgenau unterstützen. Sie wird deutlich machen, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung einen gesellschaftlichen Wert hat: Nicht nur dann, wenn die Leistung der notdiensthabenden Apotheke im Einzelfall abgerufen wird. Sondern auch dann, wenn die Apotheke einfach nur da ist. Diese Anerkennung der Bedeutung der apothekerlichen Präsenz ist es, was den 1. August 2013 zu einem historischen Datum macht.
Fritz Becker
DAV-Vorsitzender