Neuer Hinweis auf dem Grünen Rezept |
15.07.2015 09:38 Uhr |
Von Christina Müller / Ab sofort werden Patienten bei Verordnungen auf einem Grünen Rezept auf eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse hingewiesen.
Das gab der Deutsche Apothekerverband (DAV) vergangene Woche bekannt. Auf den neuen Vordrucken findet sich nun der Satz »Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen«. Der alte Hinweis, »Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen«, entfällt.
Mehr als Hälfte der Krankenkassen erstattet ihren Versicherten inzwischen bestimmte OTC-Präparate.
Foto: PZ/Müller
Der DAV reagierte damit auf die zunehmende Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen bei OTC-Präparaten. Mit dem 2012 beschlossenen Versorgungsstrukturgesetz wurde den Kassen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Satzungsleistungen auszuweiten und auch rezeptfreie Arzneimittel zu erstatten. Davon machen mittlerweile viele Gebrauch.
Laut DAV erstatten etwa 70 von 123 Krankenkassen in Deutschland ihren Versicherten derzeit auf freiwilliger Basis die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Besonders häufig betrifft dies pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Präparate. Nach Angaben des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) verordneten Ärzte im Jahr 2013 insgesamt 42 Millionen OTC-Arzneimittel im Gesamtwert von etwa 276 Millionen Euro auf Grünen Rezepten.
Diese wurden 2004 im Rahmen einer Kooperation des BAH mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem DAV und dem Bundesverband der pharmazeutischen Industrie eingeführt. Damals wurden, mit wenigen Ausnahmen, rezeptfrei erhältliche Arzneimittel mit Erlass des GKV-Modernisierungsgesetzes von der Erstattungspflicht ausgenommen. Inhaber der Patentrechte für das Grüne Rezept ist der DAV. /