PZ / In einer Pressemitteilung vom 11. Juli teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit, dass Ephedra (Meerträubel) ab sofort unter die Kategorie 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes (GÜG) fällt. Hintergrund ist der zunehmende Handel mit der Ephedrin-haltigen Droge, vor allem als Ausgangsstoff für die illegale Amphetaminproduktion. Für Apotheken gilt eine Sondererlaubnis für den Besitz und das Inverkehrbringen dieser Stoffe im Rahmen ihres amtlichen Aufgabenbereichs. So ist die Abgabe von Ephedra in Apotheken an Patienten auf ärztliche Verschreibung erlaubt. Ephedra unterliegt seit dem 1. April 2006 der Verschreibungspflicht.