Vernünftige Entscheidung |
12.07.2011 12:39 Uhr |
Vernünftige Entscheidung
Selten wurde ein Thema im Bundestag so stark und emotional diskutiert wie die Präimplantationsdiagnostik, kurz PID. Vergangene Woche hat das Parlament nun abgestimmt und eine Entscheidung getroffen: Gentests an künstlich erzeugten Embryonen bleiben unter bestimmten Bedingungen und in engen Grenzen erlaubt – eine richtige Entscheidung.
Paare, bei denen aufgrund genetischer Veranlagung eine schwerwiegende Erkrankung des Kindes oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist, haben nun die Möglichkeit, mithilfe der PID den Embryo vor der Implantation in den Mutterleib untersuchen zu lassen. Damit steigen die Chancen auf ein gesundes Kind. Dies war den Eltern bislang verwehrt. Doch der Wunsch der Eltern, gesunden Nachwuchs zu bekommen, ist nicht das stärkste Argument für die umstrittene Methode. Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind und auch keine Garantie.
Viel stärker wiegt, dass die Bundestagsentscheidung die absurde Situation beendet, dass Embryonen im Reagenzglas besser geschützt sind als in der Gebärmutter. Denn bei natürlich gezeugten Kindern sind genetische Untersuchungen erlaubt. Diese können je nach Ergebnis zu einer Abtreibung führen – zum Teil noch bis kurz vor dem Geburtstermin. Warum sollte das, was bei Embryonen in der Gebärmutter erlaubt ist, für solche in der Petrischale nicht gelten? Man mag zu Abtreibungen stehen wie man will, aber diese Ungleichbehandlung ist inakzeptabel.
Viele Gegner befürchten nun, die Zulassung der PID könnte eine Art Dammbruch darstellen. Mithilfe der PID ließen sich makellose »Musterbabys« schaffen; alles, was nicht der Norm entspräche, würde aussortiert, so die Kritiker. Doch die Wahrscheinlichkeit dafür ist relativ gering.
Denn die PID ist nur bei einer künstlichen Befruchtung möglich, und dazu entschließt man sich nicht leichtfertig: Die In-vitro-Fertilisation ist für die Frau körperlich und psychisch belastend, hat niedrige Erfolgschancen und ist zudem teuer. Eine Befruchtung kostet zwischen 3000 und 4000 Euro. Bei einer durchschnittlichen Erfolgsquote von 30 bis 40 Prozent braucht es meist mehrere Versuche. Die benötigten Eizellen werden der Frau unter Vollnarkose entnommen, was kein leichter Eingriff ist.
Diese belastende Prozedur nimmt niemand auf sich, nur damit das Kind blaue Augen hat oder besonders gut Klavierspielen kann. Eine künstliche Befruchtung kommt nur dann infrage, wenn auf natürlichem Weg kein Kind gezeugt werden kann oder wenn Totgeburten oder schwere Erkrankungen des Kindes verhindert werden sollen.
Zur Routine wird die PID also nicht werden. Dies zeigen auch Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen sie bereits zugelassen ist. Der Gesetzgeber selbst geht von wenigen Hundert Paaren im Jahr aus, die sie anwenden werden. Die Ängste der Gegner sind demnach überzogen. Die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag hat das erfreulicherweise ebenso erkannt (lesen Sie dazu auch Gentests an Embryonen: Bundestag billigt PID in engen Grenzen).
Christina Hohmann-Jeddi
Ressortleitung Medizin