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Krankenkassen

Hilfe im Kampf gegen Stress

18.06.2007  10:54 Uhr

Krankenkassen

Hilfe im Kampf gegen Stress

Von Uta Grossmann

 

Stressbekämpfung muss nicht arm machen. Die Krankenkassen zahlen in vielen Fällen sowohl psychotherapeutische Behandlung als auch vorbeugende Angebote zur Stressbewältigung. Allerdings sollte man sich gründlich beraten lassen, denn Stress hat vielfältige Ursachen und bedarf differenzierter Behandlungsmethoden.

 

Wenn Stress krank macht, können Medikamente nur kurzfristig die größte Not lindern. Langfristig müssen die Ursachen erforscht werden, um Folgekrankheiten wie Depressionen, Burn-out-Syndrom oder Herz-Kreislauferkrankungen zu verhindern. Die Krankenkassen bezahlen sowohl psychotherapeutische Unterstützung als auch vorbeugende Kurse, zum Beispiel für autogenes Training oder Nordic Walking. Die gesetzlichen Krankenversicherer setzen auf Prävention. Rechtzeitig einen konstruktiven Umgang mit Druck und Überforderung lernen, fördert Gesundheit und Lebensqualität und schont die Kassen des Gesundheitswesens. Die simple Rechnung: Ein Kurs für Yoga oder autogenes Training verursacht allemal geringere Kosten als ein Herzinfarkt.

 

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben einen Leitfaden mit Kriterien für die Prävention entwickelt. Er bezieht sich auf den Paragraphen 20, Absatz 1 und 2 des Sozialgesetzbuches zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung. Der Leitfaden legt fest, welchen Anforderungen Maßnahmen zur Stressbewältigung und Entspannung entsprechen und welche Qualifikation die Kursleiter mitbringen müssen, um von der Krankenkasse gefördert zu werden. Gabriele Prissok, Pressereferentin des Bundesverbandes der Innungskrankenkassen (IKK), weist darauf hin, dass es bei den Angeboten zur Stressbewältigung immer darum gehen sollte, »die individuelle Kompetenz der Belastungsverarbeitung zu fördern, um so stressbedingte Gesundheitsrisiken zu vermeiden«. Kernziele sind es, Fitness und Ausdauer zu stärken, die Gestressten zu regelmäßigem Gesundheitssport zu motivieren, Risiken für das Herz-Kreislauf- und das Muskel-Skelettsystem zu vermindern und psychosoziale Gesundheitsressourcen wie Selbstwirksamkeit und soziale Kompetenz zu stärken.

 

In den Geschäftsstellen der Krankenkassen kann man nachfragen, für welche Kurse Kosten erstattet werden. Dort liegen in der Regel auch Informationen zum Kursangebot zur Stressprävention aus. Meist kooperieren die Kassen mit Trägern wie Volkshochschulen oder auch Fitnessclubs.

 

Die Übernahme der Kosten ist unterschiedlich geregelt. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) erstatten »in der Regel über 70 Prozent« der Kurskosten, erläutert Dr. Barbara Marnach, stellvertretende Pressesprecherin des AOK-Bundesverbandes. Da das Geld nach Ende des Kurses rückwirkend gezahlt wird, sollte man sich auf jeden Fall eine Bescheinigung der regelmäßigen Teilnahme geben lassen, um sie der Kasse vorlegen zu können.

 

Wer zu gestresst ist, um abends einen Yogakurs zu besuchen, muss trotzdem nicht verzweifeln. Die Barmer Ersatzkasse etwa bietet nach Angaben der Sprecherin der Barmer-Hauptverwaltung, Susanne Uhrig, Kompaktangebote, bei denen man übers Wochenende diverse Entspannungstechniken und Sportangebote zur Stressbewältigung kennenlernen kann.

 

Ein grundsätzliches Problem solcher Präventionsangebote spricht Barbara Marnach von der AOK an. »Das Bewusstsein für Stressprävention ist vor allem in der gut informierten Mittelschicht verbreitet«, sagt sie. »Alleinerziehende oder Menschen aus sozialen Brennpunkten erreichen wir damit kaum.« Hier müssten die Krankenkassen die Leute in ihrem Stadtteil »abholen« und mit Schulen, Jugend- und Sozialämtern kooperieren.

 

Wer bereits an behandlungsbedürftigen Stressfolgen leidet, sollte mit dem Hausarzt oder einem Psychologen eine sinnvolle Therapie besprechen. Bei seelischen Krankheiten wie Depressionen oder Verhaltensstörungen, die psychotherapeutisch behandelt werden müssen, erstatten die Krankenkassen die Kosten entsprechend den Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.

 

Der Umfang der Leistung variiert je nach Diagnose und Indikation. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 25 Stunden Einzel- oder Gruppentherapie, bei analytischer Psychotherapie bis 160 Therapiestunden, bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bis 50 Stunden und bei Verhaltenstherapie bis 45 Stunden. Auch das Erlernen von Techniken wie autogenes Training oder Jacobsonsche Relaxationstherapie ist im Leistungskatalog enthalten.

 

In den privaten Krankenversicherungen spielt Prävention eine wesentlich geringere Rolle als in der gesetzlichen Krankenversicherung. »Einige Versicherer haben Leistungsbausteine wie Sportangebote, die bezuschusst werden«, sagt Stephan Caspary, Pressereferent des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Anspruch auf Psychotherapie bei stressbedingten seelischen Erkrankungen beträgt bei einer durchschnittlichen Privatversicherung 20 bis 25 Sitzungen im Jahr.

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