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Hintergrund

Anfänge im Mittelalter

20.06.2006  16:44 Uhr

Hintergrund: Anfänge im Mittelalter

von Daniel Rücker, Eschborn

 

Das Nebeneinander gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist alt. Bereits in Preußen gab es 1848 neben Krankenkassen für Fabrikarbeiter auch solche für Beamte und Mittelständler.

 

Der ursprüngliche Gedanke, die individuellen Kosten für Krankheiten gemeinschaftlich zu tragen, ist sogar noch deutlich älter. Im 12. Jahrhundert gründeten Handwerker und andere Zünfte Bruderläden oder Brüderschaften, die mit gespendetem oder über Beiträge eingenommenem Geld erkrankte oder verunglückte Lehrlinge, Gesellen oder Meister unterstützten.

 

Schon damals gab es allerdings Streit um den Leistungsumfang. Über ihn entschied der Zunftmeister und nicht immer zum Wohl der Angestellten. Die Konsequenz war die Aufspaltung dieser Einrichtungen in Brüderschaften für Gesellen und Meister. Im Grundsatz fand also bereits damals eine Trennung ähnlich mit der heutigen zwischen PKV und GKV statt.

 

Im späten 18. und im 19. Jahrhundert machte die Industrialisierung eine Änderung der Sicherungssysteme notwendig. Wegen der Armut der an Zahl stark zunehmenden Fabrikarbeiter sahen sich die Staaten in der Pflicht, selbst für die soziale Grundsicherung zu sorgen. Zudem läutetete die Gewerbefreiheit den Niedergang der Zünfte und ihrer sozialen Einrichtungen ein. Deshalb gestattete beispielsweise das Land Preußen mit der Gewerbeordnung von 1845 den Gemeinden, eine faktische Versicherungspflicht in die neuen Ortskrankenkassen einzuführen. Die erste quasi private Krankenversicherung gründeten 1848 die Beamten des Berliner Polizeidräsidiums. Manisfestiert wurde die Trennung zwischen der Krankenversicherung nach Berufen in der Sozialreform von 1883. Zum 15. Juni dieses Jahres wurden die Krankenversicherung für Arbeiter eingeführt. Träger waren Gemeinde-, Orts-, Innungs-, Betriebs und Knappschaftskassen. Rund 10 Prozent der Bevölkerung erhielten einen derartigen Versicherungsschutz und einen Versicherungszwang. Die anderen Angestellten sowie die Selbstständigen und Beamten konnten sich freiwillig bei privaten Gesellschaften versichern, die in dieser Zeit entstanden. Erweitert wurde der Versichertenkreis der Krankenkassen erst mit der Einführung der Ersatzkassen 1911.

 

Nach dem Zusammenbruch von privater und gesetzlicher Krankenversicherung 1945 wurden beide Systeme getrennt voneinander wieder aufgebaut. Allerdings wurde die Gruppe der Versicherungspflichtigen im Laufe der Jahre ausgeweitet Heute sind alle Arbeiter, Angestellten und Rentner mit einem Jahresbruttogehalt bis 47.250 Euro sowie selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte sowie Künstler und Publizisten GKV-Pflichtmitglieder. Die 49 privaten Krankenverischerrer in Deutschland verzeichneten nach eigenen Angaben 2004 Einnahmen in Höhe von 26,4 Milliarden Euro. Ende 2004 hatten 8.259.400 Personen eine private Krankheitsvollversicherung abgeschlossen.

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