Keine Angst vorm Impfen! |
30.05.2011 17:19 Uhr |
Von Christina Hohmann-Jeddi, Wiesbaden / Menschen, deren Immunsystem supprimiert oder geschwächt ist, haben ein besonders hohes Infektionsrisiko. Dennoch werden bei ihnen benötigte Impfungen aus Angst vor möglichen Nebenwirkungen häufig nicht angewendet. Diese ist aber in der Regel unbegründet.
Organtransplantationen erhöhen das Überleben und die Lebensqualität. Die Eingriffe haben aber auch Nachteile: Um Immunreaktionen gegen das Fremdgewebe zu verhindern, die zur Abstoßung des Organs führen können, ist eine lebenslange immunsuppresive Therapie erforderlich. Die Folgen sind ein erhöhtes Krebsrisiko und vor allem eine deutlich erhöhte Infektionsgefahr. »Organtransplantierte sind eine Risikopopulation«, sagte Dr. Martin Nitschke vom Universitätsklinikum Lübeck beim Internistenkongress in Wiesbaden. Erkrankungen wie Masern, Grippe oder Pneumonien stellen für sie lebensgefährliche Bedrohungen dar. Impfungen sind für sie entsprechend wichtig. Dies gilt auch für andere Patienten mit Störungen des Immunsystems, wie etwa Immundefekte oder Autoimmunerkrankungen, sowie Rheumapatienten unter immunsuppressiver Therapie.
Impfungen sind gerade für Menschen mit geschwächter Immunabwehr wichtig, um Infektionen zu vermeiden. Gegen den Einsatz von Totimpfstoffen ist in aller Regel nichts einzuwenden.
Foto: imago/umdorf
»Häufig werden die benötigten Impfungen nicht gegeben, weil die Ärzte Bedenken haben«, sagte der Mediziner. Ein Aspekt dabei ist die Ansicht, dass Impfungen bei Patienten mit Immundefekten nicht sinnvoll sind, weil die Impfantwort zu gering ausfällt. Ein weiterer Aspekt ist die Angst vor vermehrten Nebenwirkungen der Impfung, etwa vor einer Stimulation des Immunsystems, die eine Abstoßung des transplantierten Organs hervorrufen könnte. »Diese Angst ist aber unbegründet«, sagte Nitschke. Impfungen führen bei Organtransplantierten nicht zu Abstoßungsreaktionen.
Ärzte stecken in einem Dilemma
Dennoch würden Patienten mit Immundefekten aus Angst weniger geimpft als Gesunde. »Dabei bräuchten sie die Vakzinierung am dringendsten«, so Nitschke. Als Beispiel nannte er eine Untersuchung von Niels Teich von der Universität Leipzig, die kürzlich im »Deutschen Ärzteblatt« veröffentlicht wurde (doi: 10.3238/arztebl.2011.0105). Teich und seine Kollegen hatten 200 Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen zu ihrem Impfstatus befragt. Diese Patienten sind aufgrund ihrer Erkrankung, aber auch wegen der häufig verwendeten immunsuppressiven Therapie immungeschwächt.
Der Studie zufolge nahmen nur 28 Prozent der Befragten an der jährlichen saisonalen Influenzaimpfung teil und 9 Prozent waren jemals gegen Pneumokokken geimpft worden. »Die geringe Impfrate liegt nicht unbedingt an den Patienten«, sagte Nitschke. In der Befragung hatten fast 80 Prozent der Patienten erklärt, dass sie bereit wären, alle empfohlenen Schutzimpfungen durchführen zu lassen.
Die niedrige Impfrate bei Immunsupprimierten gehe auch auf die Unsicherheit der behandelnden Ärzte zurück, so Nitschke. Diese steckten in einem Dilemma: Zum einen gebe es die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), zum anderen gebe es kaum Evidenz für den Nutzen und die Sicherheit von Impfungen in dieser Patientengruppe. Dennoch sei es ratsam, die Patienten gemäß den STIKO-Impfempfehlungen zu impfen, so der Mediziner.
Im Falle der Organtransplantierten sei es ratsam, möglichst alle Impfungen vor dem Eingriff vorzunehmen, da die Immunsuppression nach der Transplantation nicht zum Verlust der vorhandenen Immunität führe. Ist dies versäumt worden, kann auch nach der Transplantation geimpft werden – in einem Abstand von etwa sechs bis zwölf Monaten. Das erhöhe nicht das Risiko einer Abstoßung. Der Impferfolg hänge dabei von der Art der Immunsuppression ab.
»Der Einsatz von Totimpfstoffen ist bei immungeschwächten und -supprimierten Patienten unbedenklich«, sagte Nitschke. Allerdings kann der Impferfolg eingeschränkt sein, weshalb es ratsam ist, den Titer zu kontrollieren. Studien zufolge ist die Impfantwort zwar abgeschwächt, aber für eine Schutzwirkung ausreichend. Dies gilt allerdings nicht für Patienten, die den Wirkstoff Rituximab erhalten: Wegen der Zerstörung der B-Zellen ist hier nicht mit einer ausreichenden Impfantwort zu rechnen.
Empfohlen ist eine Impfung mit Totimpfstoffen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Influenza, Pneumokokken und Hepatitis B. Für Patienten mit einem Expositionsrisiko kann auch gegen FSME, Hepatitis A, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Meningokokken und Tollwut geimpft werden.
Lebendimpfungen mit abgeschwächten Erregern sind dagegen verboten, so Nitschke. Die lebenden Erreger können sich im Körper vermehren und zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Das betrifft die Vakzine gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Varizellen, gegen die keine Schutzimpfung erfolgen kann. Daher sollten Kontaktpersonen, etwa Familienangehörige, Freunde und Arbeitskollegen, großzügig geimpft werden. Eine Übertragung der Impferreger von Geimpften auf den Patienten sei bei MMR nicht zu befürchten, sagte der Mediziner. Bei einer Varizellenimpfung ist eine Übertragung prinzipiell möglich, aber ausgesprochen selten. Zum Umfeld des Patienten gehörten dabei auch die behandelnden Ärzte, das Praxispersonal, Apotheker und Apothekenmitarbeiter, gab Nitschke zu bedenken.
Da Lungenentzündung die häufigste Todesursache bei Organtransplantierten ist, spielen Impfungen gegen Influenza und Pneumokkoken eine besonders wichtige Rolle. Patienten, die gegen beide Erreger geschützt sind, haben bezogen auf Pneumonien eine um 30 Prozent niedrigere Mortalität als ungeimpfte Transplantierte, berichtete der Referent.
Impfungen bei Rheumapatienten
Ähnliches wie für Organtransplantierte gilt prinzipiell auch für Patienten mit Autoimmunerkrankungen, rheumatischen Erkrankungen oder chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, die eine immunsuppressive Therapie erhalten. Diese Patienten haben ebenfalls ein erhöhtes Infektionsrisiko und benötigen daher Impfungen, vor allem gegen Influenza und Pneumokokken. Auch bei ihnen sind Lebendimpfstoffe unter immunsuppressiver Therapie kontraindiziert. Dies gilt für die Wirkstoffe Methotrexat, Leflunomid, Ciclosporin A, Cyclophosphamid, Azathioprin, Mycophenolat, alle Biologika sowie hoch dosierte Glucocorticoide (mehr als 20 mg Prednisolonderivat pro Tag).
Daher sollten ausstehende Impfungen mit Lebendimpfstoffen soweit planbar etwa vier Wochen vor dem Beginn einer Behandlung mit diesen Substanzen erfolgen. Wenn dies versäumt wurde, können Lebendimpfungen nach dem Beenden der Therapie verabreicht werden. Dabei sollte ein Abstand von mindestens drei Monaten eingehalten werden.
Bei einer Therapie mit Sulfasalazin, Chloroquin, Goldpräparaten, Penicillamin und niedrig dosierten Glucocorticoiden (weniger als 20 mg pro Tag) ist das Immunsystem nicht stark supprimiert, weshalb Lebendimpfstoffe verabreicht werden können.
Auch bei dieser Patientengruppe besteht die Sorge, dass eine Impfung Krankheitsschübe auslösen könnte. Eine signifikante Aktivierung der Grunderkrankung konnte in Studien bisher jedoch nicht nachgewiesen werden. Einigen Impfungen wird sogar ein positiver Effekt auf die Krankheitsaktivität zugeschrieben: So zum Beispiel der Grippeimpfung bei Multipler Sklerose, heißt es auf der Website der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft. Schutzimpfungen wie die Influenzavakzine verhinderten Infektionen, die Schübe triggern könnten. /
Quelle:
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Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO): Hinweise zu Impfungen für Patienten mit Immundefizienz (2005)