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Rabattverträge

Unbeliebt aber langlebig

24.04.2008  09:35 Uhr

Rabattverträge

Unbeliebt aber langlebig

Von Daniel Rücker

 

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu Rabattverträgen haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen wieder Oberwasser. Apotheker und Pharmaindustrie werden wohl noch eine Zeit mit den Rabattverträgen leben müssen.

 

Die Rabattverträge der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sind eng mit dem Namen Dr. Christopher Hermann verknüpft. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg hatte die Vereinbarungen im vergangenen Jahr stellvertretend für alle AOK-Landesverbände ausgehandelt. Das Ende Februar vom Landessozialgericht Baden-Württemberg verhängte Zuschlagsverbot für 60 Wirkstoffe hatte Hermann schwer getroffen. Mittlerweile ist er wieder oben auf. Ein Grund dafür ist das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. April. Danach sind die Sozialgerichte für Rechtsstreite um Rabattverträge zuständig.

 

Hermann zeigte sich zufrieden: »Wir begrüßen dieses BSG-Urteil, denn damit ist das Tauziehen über die Verantwortlichkeit zwischen den Sozialgerichten und den Zivilgerichten entschieden.« Für die angefochtenen Verträge zu Wirkstoffen hat dies vorerst keine Konsequenzen. Sie werden in diesem Jahr nicht mehr reanimiert. Bis die Sozialgerichte grundsätzlich über das Vergabeverfahren der AOKs entschieden haben, werden die Kassen keine neuen Wirkstoffverträge abschließen. Gleichzeitig können jedoch die Vereinbarungen mit 30 Generikaherstellern zu 22 Wirkstoffen wie geplant weiterlaufen. Sie sind nicht von dem Zuschlagsverbot betroffen.

 

Ob das BSG-Urteil tatsächlich ein Erfolg für Hermann ist, bleibt dahingestellt, denn die von ihm ersonnenen bundesweiten Vereinbarungen aller AOK-Landesverbände sind bis auf die 22 Wirkstoffe Geschichte. Versüßt wird diese Niederlage Hermann und den AOKS allerdings durch einen Boom bei regionalen Sortiments-Rabattverträgen. Nach übereinstimmenden Angaben der AOK-Landesverbände geben sich die Generikahersteller zurzeit bei den Kassenvorständen die Klinke in die Hand und bieten Preisnachlässe auf ihr komplettes Sortiment oder zumindest große Teile davon. Einige AOKs haben zehn, zwanzig oder noch mehr Rabattpartner. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr sind es diesmal große wie kleine Generikahersteller, deutsche und ausländische.

 

Das Verhalten der Industrie lässt jedoch keinesfalls auf einen Gesinnungswandel schließen. Es ist wohl vielmehr die bittere Erkenntnis, über einen noch nicht absehbar langen Zeitraum mit den ungeliebten Vereinbarungen leben zu müssen. Die Unternehmen können es sich einen Boykott nicht leisten. »Wer keine Rabattverträge abschließt, fliegt praktisch aus dem Markt raus«, sagt Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Progenerika. Die Apotheker befolgten die Rabattvereinbarungen strikt, Medikamente ohne Rabattvertrag würden substituiert. Die massiven Retaxierungsdrohungen zahlreicher Krankenkassen in den vergangenen Wochen dürften dafür gesorgt haben, dass die Apotheker auch in Zukunft nur rabattierte Medikamente abgeben werden.

 

Nach Schmidt haben die Generikahersteller keine großen Erwartungen an die Verträge. Im vergangenen Jahr konnten sie noch darauf hoffen, dass sie den Margenverlust über eine Umsatzausweitung kompensieren. Bei den aktuellen Sortimentsverträgen dürfte dies kaum der Fall sein. Zu viele Hersteller müssen sich den Kuchen teilen.

 

Klagen unwahrscheinlich

 

Daran dürfte sich erst einmal wenig ändern. Schmidt hält es für nicht sonderlich wahrscheinlich, dass die aktuelle Ausprägung der Sortimentsverträge juristisch angefochten werden. Die Klage eines Pharmaunternehmens völlig ausschließen, will er aber nicht. Nach eigenem Bekunden verzichten die Ortskrankenkassen bei ihren Verträgen auf jegliche Exklusivität. Jeder Hersteller, der einen der Kasse genehmen Preisnachlass anbietet, wird mit einem Vertrag belohnt.

 

Welchen Einfluss die EU-Kommission auf die Zukunft der Rabattverträge nimmt, ist noch nicht abzusehen. Die EU-Kommission hat wegen der Sortimentsverträge einiger Ersatzkassen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Bundesregierung zeigt sich davon jedoch wenig beeindruckt. Sollte es zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommen, dürfte das Urteil noch ein bis zwei Jahre auf sich warten lassen. Schmidt hofft, dass die Bundesregierung wenigstens dazu bereit ist, zuvor die offensichtlichen Unklarheiten der Rabattregelung zu beheben.

 

Offen ist allerdings, wie sich die Anpassung der Festbeträge zum 1. Juni 2008 auf die Rabattverträge auswirkt. Zum Teil stehen kräftige Preissenkungen an. Wie viel Spielraum dann bei manchen Präparaten noch für Rabatte ist, muss sich erst noch zeigen.

 

Ob sich die Krankenkassen langfristig einen Gefallen tun, die Generikahersteller so heftig im Preis zu drücken, ist ohnehin noch offen. Im ersten Jahr haben die Rabattverträge, auch wegen der Verweigerung der großen Generikahersteller, eine deutliche Marktverschiebung zu Gunsten von Unternehmen mit bis dahin geringen Marktanteilen geführt. Daraus jedoch wie Christopher Hermann abzuleiten, die Vereinbarungen seien grundsätzlich mittelstandsfreundlich, ist gewagt. Schon in der aktuellen Runde sind alle großen Anbieter dabei. Ohne Frage haben sie mehr Reserven, den harten Preiskampf durchzuhalten. Auf lange Sicht könnte sich also ein Oligopol bei Generika bilden. Dann würden die Karten womöglich wieder neu gemischt. Hohe Rabatte wären vermutlich passé.

 

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie macht sich deshalb auch Sorgen um die Forschungsbemühungen der Pharmaunternehmen. »Rabattverträge sind gefährliche Innovationskiller«, kritisierte Norbert Klapzus, Vorsitzender des BPI-Landesverbandes Nord, bei einer Pressekonferenz. Für den Mittelstand seien Forschung und Entwicklung angesichts der sinkenden Erträge nicht mehr rentabel.

 

Es gibt also gute Gründe für die Apotheker, die von ihnen entwickelten Zielpreise weiter zu verfolgen. Diese werden zwar weder von der Industrie noch von den Krankenkassen wirklich geliebt, angesichts der Schwächen der Rabattverträge, könnten sie sich mittelfristig dennoch durchsetzen. Hier entscheiden die Apotheker letztlich, welches Medikament abgegeben wird. Die Kasse erstattet einen festen Preis pro Wirkstoffpackung.

 

Hinzu kommt, dass sich die Kritik von Pharmaindustrie und Krankenkassen widerspricht. Während die Arzneimittelhersteller einen dramatischen Preisverfall ihrer Produkte befürchten, unterstellt Hermann der Industrie, über eine geschickte Preispolitik ihre Margen hoch zu halten.

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