ABDA verweist auf Schweigepflicht |
27.04.2016 08:58 Uhr |
Von Christina Müller / Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will Steuerbetrug durch manipulierte Registrierkassen künftig per Gesetz unterbinden.
Mit dem entsprechenden Referentenentwurf hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände jedoch einige Schwierigkeiten. Aus ihrer Sicht würden durch die geplanten Regelungen umfassende Dokumentationspflichten geschaffen, die den Archivierungsaufwand in den Apotheken massiv ausweiteten. Zudem kollidierten sie mit der Schweigepflicht für Apotheker.
Die Bundesvereinigung fordert in einer Stellungnahme, bei der Gesetzgebung die »Besonderheiten der apothekerlichen Berufsausübung« zu berücksichtigen. Insbesondere die Kombination der Angabe des Leistungsempfängers – also in der Regel des Patienten – und der gelieferten Waren unterläge der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch. Die im Entwurf vorgesehenen weitreichenden Zugriffsrechte der Finanzverwaltung auf die gesammelten Daten seien mit dieser strafrechtlichen Vorschrift zum Schutz des Vertrauensverhältnisses der Patienten zum Apotheker und seinem Personal nicht vereinbar. /