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ABDA

Interner Bericht offenbart Defizite

23.04.2013  18:47 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Die von der ABDA beauftragte Sonderuntersuchung zum Datenklau im Gesundheitsministerium belegt, dass seitens des Verbandes kein Rechtsverstoß vorliegt. Er offenbart aber auch erhebliche Mängel in der Verbands­organisation.

Bei der Präsentation des Sonderprüfberichtes vergangene Woche in Berlin wirkte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erleichtert. »Ich bin sehr froh. Der Bericht belegt, dass wir nichts Rechtwidriges oder Satzungswidriges getan haben.« Der ABDA sei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, sagte Schmidt. Gleichzeitig räumte er aber eindeutige Mängel bei den Qualitätssicherungsmaßnahmen ein. Wie aus den Untersuchungen hervorgeht, fehlen verbindliche interne Richtlinien im organisatorischen Bereich. Diese Defizite wolle man beheben. Geplant seien nicht nur mehr Kontrolle, sondern auch bessere Abläufe, so Schmidt.

Um eventuelle Verstrickungen der ABDA in die Datenklau-Affäre im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu prüfen, hatte Schmidt im Dezember 2012 die Arbeitsgruppe »Verbands-Compliance« gegründet. Gleichzeitig beauftragte er die Wirtschaftsprüfer der JPLH Treuhand AG, die Geldflüsse der Bundesvereinigung und seines damaligen Pressesprechers Thomas Bellartz in den Jahren 2007 bis 2011 an die Kommunikationsagentur El Pato mit ihren Diensten Gesundheit adhoc und Apotheke adhoc zu untersuchen. El-Pato-Mitbegründer Bellartz wird beschuldigt, sich gegen Bezahlung Daten aus dem BMG besorgt zu haben.

 

Ungeschriebene Gesetze

 

Laut Prüfbericht sind von Bellartz in besagtem Zeitraum Geschäfte in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro mit El Pato abgewickelt worden. Dabei ging es beispielsweise um »Unterstützung von Presse und Öffentlichkeitsarbeit«, »Informationspauschalen«, oder »Faxaktionen«. Nach Angaben von Schmidt existierte im Verband zwar kein Organisationshandbuch, aber es gab ungeschriebene Gesetze. »Ich bin davon ausgegangen, dass Regeln eingehalten werden. Ich hätte sicher mehr und intensiver darauf gucken können«, räumte der ABDA-Präsident bei der Vorstellung des Berichts ein.

 

Dem Bericht zufolge liegen bei der ABDA »keine schriftlich fixierten Arbeitsanweisungen vor, wer für die Prüfung und Freigabe von Rechnungen zuständig ist«. Auch schriftliche Anweisungen oder Vorgaben, wie Angebote einzuholen, Aufträge zu vergeben und Eingangsrechnungen zu prüfen sind, fehlten.

 

»In einigen Fällen war, bezogen auf die Geschäfte mit nahestehende Personen, die Wirksamkeit eines ›Vier-Augen-Prinzips‹ eingeschränkt, da Herr Bellartz auf der einen Seite die ABDA vertritt und auf der anderen Seite durch seine Verflechtung zur El Pato Ltd. beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretern hier als diesem Unternehmen nahestehende Person angesehen werden muss«, so die Wirtschaftsprüfer.

 

In der Presse wurden die Ergebnisse des Gutachtens kritisch bewertet. In der aktuellen Ausgabe des »Spiegels« beschreibt das Nachrichtenmagazin in einem Artikel über Lobbyismus im Gesundheitswesen das Gutachten als »wenig aufschlussreich«. »Spiegel online« hält das Ergebnis für »wenig schmeichelhaft« und bemängelt gleichzeitig, dass über das Erscheinen des Prüfberichts »nur drei Fachmedien informiert wurden«. Andere Medien seien auf die Pressemitteilung auf der Website verwiesen worden.

 

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) beschreibt »schwerwiegende Organisationsmängel und fehlende Kontrollen«. Und in der Tageszeitung »taz« wird über die »Regellosigkeit im Apothekerverband« berichtet. Zwar gebe der Prüfbericht keine Auskunft auf die politisch wie juristisch brisante Frage, ob die ABDA-Führung über das Ausspionieren von Interna aus dem BMG wusste. Wohl aber informiere er über die »laxen Kontrollen durch den ABDA-Vorstand sowie die erstaunliche Freiheit, mit der der Ex-Pressesprecher Aufträge an ihm nahestehende Personen vergeben konnte«. /

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