Vertrauliche und fehlende E-Mails |
18.04.2018 10:24 Uhr |
Von Jennifer Evans, Berlin / Im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und Systemadministrator Christoph H. ging es am 14. Verhandlungstag um vertrauliche E-Mails und fehlende Dokumente in der Gerichtsakte.
Am vergangenen Freitag kam die Verhandlung nur zäh voran. Immer wieder zog sich die Strafkammer zu kurzen Beratungen zurück. Grund waren diverse Anträge der Verteidiger. Dabei ging es etwa um Formfehler bei der polizeilichen Vernehmung von 2012 sowie um Dokumente, die offenbar nicht in der Gerichtsakte landeten.
Das BMG installierte 2012 eine Software auf seinen internen PCs. Ab dann war es möglich, Zugriffe auf E-Mail-Postfächer der Mitarbeiter mitzuloggen.
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Als erster Zeuge war der Kriminalbeamte geladen, der damals die Ermittlungen leitete. Als zweiter Zeuge wurde ein BMG-Beamter gehört, der seinerzeit in der Rechtsabteilung Ansprechpartner für die Ermittler war. Vorgeworfen wird den Angeklagten, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Mitarbeitern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgespäht zu haben. Bellartz soll laut Anklage H. für diese Insider-Informationen bezahlt haben.
Es stellte sich heraus, dass auf einem 2012 beschlagnahmten Datenträger von H. mehr als 2000 E-Mails gespeichert waren, die zum Teil aus persönlichen Postfächern von BMG-Mitarbeitern stammten. Auch hatte die Polizei im Laufe der Ermittlungen das Ministerium aufgefordert, diverse E-Mails auf vertrauliche Informationen zu prüfen. Insgesamt sprach der BMG-Beamte von etwa 30 Kommunikationen, deren Inhalte die betroffenen Fachreferate »als politisch brisant« eingestuft hatten. Unter anderem soll es darin um die Neuberechnung des Festzuschlags für Apotheken gegangen sein. Bewerten sollte das Ministerium dem Zeugen zufolge zudem zwei 2012 bei Bellartz sichergestellte Dokumente – eine BMG-interne Einschätzung eines Verbandpapiers sowie ein Schreiben vom BMG an das Bundesministerium der Justiz von 2009. Damals sei sicher keines der Dokumente »für die Öffentlichkeit bestimmt« gewesen, so der Zeuge.
Rekonstruktion ist schwer
Schwierig gestaltete sich, zu rekonstruieren, wie und wann genau die vertraulichen Inhalte öffentlich wurden, ob deren Brisanz im Laufe der Jahre abgenommen hat und ob sie womöglich in die Berichterstattung von Bellartz' Online-Informationsdienst Apotheke Adhoc eingeflossen sind. Der BMG-Beamte berichtete, sich in einigen Fällen an »sehr wortnahe« Bezüge in der Berichterstattung zu erinnern.
Nach Angaben des Kriminalbeamten hatte das BMG im Oktober 2012 eine Protokollierungssoftware auf die hausinternen PCs installiert, die fortan Zugriffe auf E-Mail-Postfächer mitloggte. Deren Startdatum entnahm er einer E-Mail, die nicht in der Gerichtsakte war.
Schließlich bat der Vorsitzende Richter den Kriminalbeamten, weitere womöglich fehlende E-Mails zeitnah nachzureichen. Dessen Vernehmung wird am 24. April vor dem Berliner Landgericht fortgesetzt. /