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Krankenversicherung

Kabinett beschließt Entlastung bei Beitragsschulden

16.04.2013  22:47 Uhr

Von Ev Tebroke / Ein neues Gesetz soll die Wucherzinsen der Krankenkassen für Beitragsrückstände eindämmen. Zukünftig sollen säumige Beitragszahler entlastet werden, bereits verschuldete Mitglieder können jedoch nur auf die Kulanz ihrer Kasse hoffen.

 

Ziel des in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs ist es, die Schuldenfalle für säumige Beitragszahler zu entschärfen und ihnen generell die Rückkehr in die Versicherung zu ermöglichen. Dazu wird der Säumniszuschlag von derzeit 5 auf 1 Prozent im Monat gesenkt. Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) sollen finanzielle Engpässe künftig mit einem Notlagentarif überbrücken. Dieser bietet zwar nur eine Art Basis-Schutz, aber auch die Möglichkeit, jederzeit wieder in den alten Versicherungstarif zurückzukehren.

 

Nach Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für den Zeitraum zwischen 1. April 2007 und 31. August 2011 von rund 638 000 offenen Beitragsforderungen ausgegangen. Die Zahlungsrückstände belaufen sich auf fast 2,2 Milliarden Euro. Bei den Privaten gibt es laut PKV-Branchenverband 144 000 säumige Zahler, die insgesamt 745 Millionen Euro schuldig bleiben.

 

Die neuen Regelungen betreffen aber nur die zukünftigen Säumniszuschläge. Diejenigen Beitragszahler, die bereits auf hohen Säumnisforderungen sitzen, müssen auf ein Entgegenkommen ihrer Krankenversicherung hoffen. Bei den Altschulden setzt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf die Kulanz der Kassen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. »Die angesammelten Schulden sollen nicht einfach gestrichen werden, aber es muss eine praktikable Regelung gefunden werden, damit auch Betroffene mit hohen Beitragsschulden wieder in die Versicherung zurückkehren können.« Zur Schuldentilgung könnten zudem rund ein Viertel der Altersrückstellung herangezogen werden. /

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