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E-Zigaretten

Borg verteidigt Tabakrichtlinie

16.04.2013  22:48 Uhr

Von Stephanie Schersch / EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hat das Vorhaben bekräftigt, Liquids in E-Zigaretten ab einem gewissen Nicotin-Gehalt dem Arzneimittelgesetz zu unterstellen. Theoretisch dürften sie dann nur noch in Apotheken verkauft werden.

In den vergangenen Jahren seien die Verkaufszahlen für elektronische Zigaretten erheblich gestiegen, schreibt Borg in seiner Antwort auf eine Anfrage der EU-Parlamentsabgeordneten Angelika Werthmann (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa).

Dabei würden sie allerdings häufig ohne ausreichende Kontrolle in Verkehr gebracht. »Die Mitgliedstaaten stufen E-Zigaretten unterschiedlich ein: In den meisten Ländern gelten sie als Arzneimittel, in einigen dagegen als Verbraucherprodukte oder Tabakerzeugnisse«, so Borg. Nun seien Schritte auf EU-Ebene erforderlich, um das Vorgehen zu vereinheitlichen.

 

Anreiz für Innovationen

 

Im Dezember 2012 hatte die EU-Kommission einen Entwurf für die Neufassung der sogenannten Tabakrichtlinie vorgelegt. Demnach müssen Hersteller Liquids als Arzneimittel zulassen, wenn sie mehr als 2 Milligramm Nicotin enthalten oder eine Nicotinkonzentration von mehr als 4 Milligramm pro Milliliter aufweisen. Diese Produkte dürften dann nur über Apotheken vertrieben werden.

 

Die neuen Bestimmungen sollen Borg zufolge auch als Anreiz dazu dienen, neue Produkte zu entwickeln, »für die eine Risiko-Nutzen-Bilanz aufgestellt worden ist und die besser dazu geeignet sind, Raucher zum Aufhören zu bewegen, als die derzeit für Verbraucher erhältlichen E-Zigaretten«.

 

Kritiker befürchten, dass die Einstufung als Arzneimittel einem faktischen Verbot von E-Zigaretten gleichkommen könnte. Werthmann wollte in ihrer Anfrage daher wissen, wie die Kommission einer solchen Entwicklung und einem damit möglicherweise verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen entgegenwirken möchte. Die Antwort des Gesundheitskommissars: »Nach Einschätzung der Kommission bringen die vorgeschlagenen Maßnahmen keine negativen Beschäftigungseffekte in der EU mit sich.«

 

Die Hersteller von elektronischen Zigaretten sehen sich durch die geplante Neuregelung allerdings stark benachteiligt. Der Gang in die Apotheke sei für viele Raucher eine zu große Hürde, heißt es beim Verband des E-Zigarettenhandels. Viele würden dann auf die herkömmliche Tabakzigarette zurückgreifen. Offenbar wolle die EU-Kommission »einen künstlichen Wettbewerbsnachteil für die E-Zigarette« schaffen, so der Verband.

 

Über die Tabakrichtlinie der EU-Kommission beraten zurzeit die Ausschüsse im Europäischen Parlament. Das Plenum wird sich voraussichtlich im Herbst mit dem Papier befassen. Darüber hinaus muss auch der EU-Ministerrat zustimmen. Die Kommission setzt darauf, dass die Richtlinie noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Danach sollen die Länder 18 Monate Zeit haben, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Damit könnten die Regelungen theoretisch im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten. /

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