Kassen- geht vor Apothekerinteresse |
09.04.2014 10:22 Uhr |
Von Anna Hohle / Im Streit um die produktneutrale Verordnung von Impfstoffen in Baden-Württemberg ist eine Apothekerin mit ihrer Klage vorerst gescheitert. Die finanzielle Stabilität der Krankenkassen wiege schwerer als der Mehraufwand für Apotheker, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg.
Die Pharmazeutin war bereits 2012 gegen eine sogenannte Schutzimpfungsvereinbarung zwischen Ärzten und Krankenkassen im Bundesland vorgegangen. Diese sieht vor, dass Ärzte auf Impfstoffverordnungen weder Produkt- noch Wirkstoffnamen angeben, sondern lediglich vermerken, wovor die Impfung schützen soll.
Für Apotheker bedeutet das einen erhöhten Aufwand. Schließlich müssen sie erst recherchieren, welches Präparat sie je nach Krankenkasse und Gebietslos im Rahmen der Rabattverträge abgeben dürfen. Auch riskieren sie bei Abgabe des falschen Präparats Nullretaxierungen. Nicht zuletzt verstieße diese Verschreibungspraxis gegen das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelverschreibungsverordnung, argumentierte die Apothekerin. Darin sei klar festgelegt, dass der Arzt ein konkretes Produkt oder einen Wirkstoff verschreiben müsse.
Das Sozialgericht Stuttgart hatte der Klage im vergangenen Jahr in einem Eilverfahren zunächst Recht gegeben und einstweiligen Rechtsschutz erlassen. Den zog das LSG nun jedoch zurück. Produktneutrale Verordnungen seien nicht erkennbar rechtswidrig, erklärten die Juristen. Zwar würde der Impfstoff dort auf den ersten Blick nicht klar benannt, er sei jedoch durch die Rabattverträge eindeutig zu bestimmen. Zudem sei die Zahl aller Impfindikationen und Impfstoffe so überschaubar, dass der Mehraufwand für Apotheker zumutbar sei.
Ganz generell sei das Interesse der Allgemeinheit an einer finanziell stabilen Gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem durch Rabattverträge höher zu gewichten als das Einzelinteresse der Klägerin, so die Richter. Allerdings ist der Rechtsstreit damit noch nicht abgeschlossen – das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Frank Dambacher, Rechtsanwalt beim Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), hofft auf eine Klärung zugunsten der Apotheker. Den Beschluss des LSG kritisierte er. »Es ist aus unserer Sicht eine sehr schwache Entscheidung und nicht frei von Widersprüchen«, sagte Dambacher der Pharmazeutischen Zeitung. Für die Behauptung, die Umsetzung der Rabattverträge habe stets den höheren Stellenwert, gibt es dem Juristen zufolge keine Rechtsgrundlage. Seinen Mitgliedern empfiehlt der LAV nun, vorerst bei jeder produktneutralen Impfstoffverschreibung telefonisch Rücksprache mit dem Arzt zu halten und das Ergebnis auf dem Rezept zu vermerken. /
Weniger toxische Nebenwirkungen auf das Herz erhofft man sich von der Hinzunahme des Arzneistoffkandidaten Fidarestat zu einer Doxorubicin- Therapie.
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Oxidativer Stress wird zudem schon lange im Zusammenhang mit der Entstehung von Krebs diskutiert. So vermutet man, dass er ein treibender Faktor bei der Entwicklung neuer Blutgefäße von Tumoren ist. »Wir konnten in früheren Untersuchungen zeigen, dass Aldose-Reduktase-Inhibitoren das Entstehen freier Sauerstoffradikale verhindern können«, so Seniorautor Professor Dr. Satish Srivastava in einer Pressemitteilung der Universität. Ließe sich auf diesem Wege die Angiogenese verhindern, könne das Tumorwachstum verlangsamt oder sogar verhindert werden. Diese Hypothese hat sich nun in einer Studie mit menschlichen Darmkrebs-Zelllinien und im Maus-Modell bewahrheitet. Die Kombination von Doxorubicin und Fidarestat verlangsamte beziehungsweise verhinderte das Wachstum der Krebszellen.
Dosisreduktion möglich
Das Zytotastikum Doxorubicin ist als Kombinationspartner von besonderem Interesse. Es wird häufig bei verschiedenen Krebsformen einschließlich Brust- und Lungenkrebs eingesetzt, hat aber das Problem der kumulativen Kardiotoxizität. Im Laufe seines Lebens sollte ein Patient normalerweise höchstens sechs Zyklen Doxorubicin erhalten. Bei Darmkrebs werden vergleichsweise hohe Dosen benötigt, daher wird Doxorubicin in dieser Indikation nur selten angewendet. Zusammen mit Fidarestat als Wirkverstärker kann die Doxorubicin-Dosis möglicherweise gesenkt werden, wodurch sich auch das Risiko für kardiotoxische Nebenwirkungen reduzieren würde. /