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Gericht

Apotheke darf Kunden Gutscheine geben

29.03.2017  09:37 Uhr

dpa/PZ / Eine Apotheke darf ihren Kunden bei einem Besuch Wertgutscheine geben. Das hat das Landgericht Lüneburg am 23. März 2017 entschieden (Az.: 7O 15/17). Eine andere Apotheke hatte das für wettbewerbswidrig gehalten und dagegen geklagt.

 

Die Kammer für Handelssachen wies den Antrag auf einstweilige Verfügung nun ab. Die Kunden würden durch die Gutscheine über 50 Cent nicht unsachlich beeinflusst, bestimmte Arzneimittel auszuwählen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. 

Denn die Wertgutscheine würden nicht nur beim Kauf einzelner Produkte sondern bei jedem Erwerb von Rx-Arzneien gewährt. Auch werde der Verbraucher dadurch nicht wesentlich bei der Wahl der Apotheke beeinflusst. Dabei gehe es vielmehr um andere Kriterien wie etwa Erreichbarkeit, Verfügbarkeit von Medikamenten und Beratungskompetenz.

 

Der Bonus spiele allenfalls eine untergeordnete Rolle. Letztlich sei er nicht anders zu bewerten als andere Zugaben wie Papiertaschentücher oder Hustenbonbons. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb eines Monats kann Berufung eingelegt werden. /

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