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Neues zur Auslegung der ApBetrO

26.03.2014  09:56 Uhr

Von Annette Mende / Die Länderarbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) hat ihre Liste mit Fragen und Antworten zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) aktualisiert.

 

Zu Paragraf 35, in dem die Herstellung von Parenteralia geregelt ist, gab es offenbar besonders großen Klärungsbedarf. Fragen und Antworten zu diesem Paragrafen hat die AATB daher in ein gesondertes Dokument ausgegliedert. 

Darin geben die Vertreter der Landesauf­sichts­behörden detaillierte Empfehlungen etwa dazu, welche räumlichen Anforderungen bei der Herstellung von Parenteralia in der Apotheke erfüllt sein müssen, wann und wie häufig eine Validierung erfolgen beziehungsweise wiederholt werden muss und welche Qualifikation herstellende Apotheker und PTA haben müssen.

 

Kleinere redaktionelle Änderungen beziehungs­weise Ergänzungen gab es an der allgemeinen FAQ-Liste. So konkretisierte die AATB, dass Apotheken, die gleichzeitig einen Großhandel betreiben, dafür nicht nur gesonderte Räume brauchen, sondern auch getrennte Zugänge, falls die gemeinsame Nutzung desselben Zugangs den Apothekenbetrieb beeinträchtigen könnte. Zudem gibt es jetzt eine Auflistung der Fragestellungen, die die Plausibilitätsprüfung umfassen sollte. Sämtliche Empfehlungen im Wortlaut lesen Sie ab Seite 191. /

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