Bei Anruf barrierefrei |
18.03.2014 17:07 Uhr |
Von Ev Tebroke / Um Packungsbeilagen barrierefrei zur Verfügung zu stellen, wollen Pharmaunternehmen künftig Gebrauchsinformationen telefonisch über eine Hotline anbieten. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) findet dies unzureichend und setzt auf den Ausbau des Internet-Service.
Wie können die Informationen aus Beipackzetteln blindengerecht zur Verfügung gestellt werden? Darüber streiten Betroffene und Unternehmen seit Längerem. Das Vorhaben, auf das sich der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Pro Generika, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller jüngst verständigt haben, ist nach Ansicht des DBSV unzulänglich.
Blinde sind grundsätzlich auf barrierefreie Zugänge angewiesen.
Foto: Fotolia/Dan Race
Der geplante Info-Service, bei dem Blinde und Sehbehinderte ein Callcenter anrufen sollen, welches dann zum Hersteller des jeweiligen Medikaments durchstellt, könne lediglich als Ergänzung funktionieren, so DBSV-Präsidentin Renate Reymann in einer Mitteilung. Aber auf keinen Fall als einziges Angebot. »Das sind doch komplexe Informationen, wer kann sich die schon nach einmaligem Anhören merken?« Nebenwirkungen könnten zudem jederzeit auftreten und nicht nur zu den Öffnungszeiten der Unternehmens-Hotline, so die Kritik.
Der DBSV favorisiert eine andere Option: Seit 2009 besteht für Pharmaunternehmen die Möglichkeit, unter www.patienteninfo-service.de Gebrauchsinformationen barrierefrei in vier Formaten zur Verfügung zu stellen – unter anderem als Hörbuch oder als Großdruck. Doch die gemeinsame Plattform von DBSV und Rote Liste nutzen bislang lediglich 21 von 350 in Deutschland ansässigen Unternehmen.
»Nicht das Gelbe vom Ei«
»Keine der möglichen Optionen ist das Gelbe vom Ei«, räumt eine Mitarbeiterin des BAH gegenüber der PZ ein. Der Internetservice nutze nur internetaffinen Menschen. Zudem sei er für die Hersteller immens aufwendig. Grundsätzlich kämen aber alle Unternehmen seit 2005 ihrer gesetzlichen Pflicht nach, Informationen barrierefrei anzubieten. Bei Anfragen blinder oder sehbehinderter Patienten könnten sie Texte vorlesen lassen oder per Großdruck zur Verfügung stellen. Der geplante Hotline-Service bündle dieses bislang dezentrale Angebot nun unter einer einzigen zentralen Nummer, so die BAH-Mitarbeiterin. Auf diese Callcenter-Lösung hätten sich die Pharmaverbände Anfang 2014 mit dem Bundesministerium für Gesundheit verständigt.
Dem DBSV geht dies nach wie vor nicht weit genug. Er fordert die obersten Landesbehörden nun auf, die Verfügbarkeit von Gebrauchsinformationen zu prüfen. /