Warum Pharmafirmen mit DiGA-Herstellern kooperieren |
Derzeit gibt es 48 »Apps auf Rezept«. Davon sind manche aus Kooperationen zwischen Pharma- und IT-Unternehmen entstanden. / Foto: Adobe Stock/MQ-Illustrations
Seit Ende 2019 gibt es die »App auf Rezept«. Derzeit sind 48 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) vorläufig oder dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen. Bei der Entwicklung von DiGA mischen nicht nur Software-Unternehmen, sondern auch Pharmafirmen mit. Beispielsweise kooperiert das Berliner Digital Health Unternehmen Nia Health, das die Neurodermitis-App Nia entwickelt hat, bereits seit 2021 mit dem Gesundheitsunternehmen Sanofi. Kürzlich bestätigte Nia Health in einer Pressemitteilung, dass die Kooperation weitergeführt werde.
»Es ist eine intrinsische Motivation der pharmazeutischen Unternehmen, Prozesse zu digitalisieren – beispielsweise in der Arzneimittelherstellung, der Produktentwicklung oder der Therapiebegleitung«, sagte Dr. Karl Sydow von der Stabsstelle Digitale Gesundheit des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) im Gespräch mit der PZ.
Apotheker Dr. Karl Sydow leitet die Stabsstelle Digitale Gesundheit des BAH. / Foto: Bilschön/Müller
Die Frage nach einem etwaigen Interessenkonflikt zwischen Pharma- und DiGA-Produzenten verneint er: »Das Vorurteil, dass Pharmafirmen bedingungslos absatzorientiert sind, ist so nicht korrekt.« Vielmehr betont Sydow die Vorteile einer Kooperation. IT-Unternehmen seien Profis in Sachen digitaler Produkte. Pharmafirmen dagegen besäßen große Expertisen im Vertrieb und auch in Sachen wissenschaftliche Studien. Da an die Studien zum Nutzennachweis sehr große Anforderungen gestellt würden, profitierten hier die Software-Hersteller vom Wissen der Pharmaunternehmen. Diese gingen manchmal aber auch eigene Wege: So entwickelten mittlerweile einige Pharmafirmen oder deren Tochterfirmen mit Bordmitteln eigene DiGA.
Dass das Interesse der Pharmaunternehmen an DiGA zugenommen hat, merke Sydow an zahlreichen Anfragen an den BAH: »Seit Einführung des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) spielen DiGA auch bei Pharmaunternehmen eine gewisse Rolle. Einige unserer Mitgliedsunternehmen streben derzeit das Fast-Track-Verfahren zur Aufnahme ihrer Gesundheitsanwendung ins DiGA-Verzeichnis des BfArM an.«
Auf diesem Weg unterstütze der BAH seine Mitgliedsunternehmen auf vielerlei Weise, so Sydow, beispielsweise bei Rahmenvertragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband, als Teil der gemeinsamen Stelle oder im sogenannten Fachgremium zur Berechnung von Höchstbeträgen in einem Verbund von unterschiedlichen DiGA-Verbänden.