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Blutzuckerteststreifen

GBA schränkt Verordnungsfähigkeit ein

22.03.2011  12:49 Uhr

Von Christina Hohmann / Für ihre Blutzuckerteststreifen werden nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker in Zukunft weitestgehend selbst aufkommen müssen. Die Blutzucker- und Harnteststreifen sind künftig nur noch in Ausnahmefällen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, so will es der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).

Für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker hat der GBA eine Nutzenbewertung der Blutzuckerselbstmessung vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchführen lassen. Ihr zufolge würden nicht insulinpflichtige Patienten, die orale Antidiabetika einnehmen, von einer Selbstmessung nicht profitieren, weil sich daraus keine direkten Konsequenzen auf die Therapie ergeben, so der GBA in einer Mitteilung. Eine eventuell erforderliche Anpassung der Tablettendosis würde in größeren Abständen regelmäßig und ausschließlich durch den behandelnden Arzt beurteilt und durchgeführt. Die Selbstmessung hat nach dem Bewertungsergebnis des IQWiG für diese Patienten keinen Nutzen hinsichtlich des Verlaufs der Erkrankung, deswegen werden sie nicht mehr von der GKV bezahlt.Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss vergangene Woche in Berlin entschieden. Patienten, die Insulin spritzen, sind von der Regelung nicht betroffen, unabhängig davon, ob sie an einem Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 leiden.

Der Beschluss sieht allerdings eine Ausnahmeregelung vor. Demnach können Vertragsärzte Harn- und Blutzuckerteststreifen weiterhin verordnen, wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt. Dies kann zum Beispiel bei einer Neueinstellung auf bestimmte orale Antidiabetika der Fall sein.

 

Derzeit betragen die jährlichen Ausgaben der GKV für Harn- und Blutzuckerteststreifen 900 Millionen Euro, so der GBA. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach der Nichtbeanstandung zum Beginn des übernächsten Quartals (Anfang Juli) nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

 

Die Diabetiker in Deutschland hatten bereits vor dieser Entscheidung angekündigt, sich gegen Mehrbelastungen durch Einschnitte bei den Krankenkassen-Leistungen zu wehren. Es geht um Kosten von bis zu 500 Euro pro Patient und Jahr; insgesamt drei Millionen Diabetiker sind betroffen. Der Chef des Deutschen Diabetiker Bundes, Dieter Möhler, hatte bereits eine Woche zuvor mitgeteilt, der Verband werde Musterklagen gegen den Beschluss unterstützen.

 

Mit Besorgnis hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) auf den Beschluss des GBA reagiert. Gesetzlich krankenversicherten Diabetikern werde das wichtigste Instrument zum Selbstmanagement ihrer Erkrankung aus der Hand genommen, beklagte VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger in Berlin. »Die vom GBA beschriebenen Ausnahmeregelungen sind zudem unzureichend.« Obwohl das gültige Fahrerlaubnisrecht vorsieht, dass Berufskraftfahrer bei entsprechender Medikation (Sulfonylharnstoffe, Glinide) regelmäßig ihren Blutzucker testen müssen, wurden diese in den Ausnahmen nicht genannt. Gleiche Sicherheitsrisiken bestünden auch für jeden anderen Kraftfahrer mit vergleichbarer Medikation. Der Verband appelliert an das Bundesgesundheitsministerium, die Entscheidung des GBA wegen gravierender Fehler in der Beratung zu kippen. /

Kommentar: Im Blindflug

Typ-2-Diabetiker mit oraler Therapie sollen zukünftig nur noch in Ausnahmefällen Teststreifen auf Kassenrezept erhalten. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) keine Entscheidung getroffen, sondern eine Fehlentscheidung.

 

Ohne Wenn und Aber ist die regelmäßige Blutzuckermessung auch bei diesen Patienten von hoher Wichtigkeit. Hunderttausenden Menschen nimmt der GBA so ein wichtiges Instrument zur Selbstkontrolle aus den Händen. Schlagen die Medikamente an? Hat die Diät etwas gebracht? Wie wirkt sich Bewegung auf den Blutzucker aus? Antworten auf diese Fragen könnten sich die Patienten fortan nicht mehr selber geben. Bis zur nächsten Untersuchung beim Hausarzt oder in der Apotheke befinden sich die Patienten erst einmal im Blindflug. Gut möglich, dass dessen Landebahn sich dann im Krankenhaus befindet. Denn eine gefährliche Stoffwechselentgleisung mit zu hohen Blutzuckerwerten bliebe unerkannt. Andersherum hätten die Betroffenen nun auch kein eigenes Mittel, um eine drohende oder bereits eingetretene Unterzuckerung festzustellen. Immerhin bergen einige der oralen Antidiabetika, vor allem die immer noch häufig verordneten Sulfonylharnstoffe, ein nicht zu vernachlässigendes Hypoglykämie-Risiko.

 

Patientensicherheit hat einen höheren Stellenwert als finanzielle Erwägungen. Darum sollte der Bundesgesundheitsminister diesem Beschluss widersprechen.

 

Sven Siebenand

Stellvertretender Chefredakteur

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