Schleswig-Holstein drängt auf Reformen |
13.03.2018 18:22 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Schleswig-Holstein will seine Kliniken entlasten und die Notfallversorgung reformieren. Das aber geht nur über eine Lockerung im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Um eine solche Änderung zu erreichen, bringt das Land nun einen Antrag in den Bundesrat ein.
In der Notfallversorgung hakt es nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit gewaltig. Immer mehr Patienten suchen eigenständig die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, wenn sie ärztliche Hilfe benötigen. Doch oftmals haben sie keine wirklich schweren Erkrankungen. »Damit werden Ressourcen in Anspruch genommen, die eigentlich für die Versorgung von Menschen mit akut lebensbedrohlichem Behandlungsbedarf zur Verfügung stehen sollten«, sagte Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) vergangene Woche in Kiel.
In Ausnahmefällen
Wer in die Notaufnahme geht, muss dort nicht selten viele Stunden warten.
Foto: dpa
Um die Notaufnahmen der Kliniken zu entlasten, hat Schleswig-Holstein bereits 33 sogenannte Anlauf- oder Portalpraxen eingerichtet, die sich meist direkt in den Krankenhäusern befinden. Dort können niedergelassene Ärzte ambulante Notfälle versorgen – bislang allerdings nur außerhalb der regulären vertragsärztlichen Sprechzeiten, so regelt es das SGB V. Genau das möchte Garg ändern. Er drängt auf eine Lockerung im Gesetz, die es den Portalpraxen erlaubt, »in begründeten Ausnahmefällen« auch während der üblichen Sprechzeiten Patienten zu behandeln. Sie könnten so dazu beitragen, »dass Notfallkapazitäten denen zugutekommen, die sie wirklich benötigen«, sagte Garg.
Nach den Vorstellungen des Ministers könnte ein gemeinsamer Empfang in den Kliniken die Patienten je nach Behandlungsbedarf der Notfallambulanz oder der Anlaufpraxis zuweisen. Möglich sei dabei auch, dass der Patient lediglich an einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt zur Abklärung verwiesen werde. Das Angebot solle explizit nicht den Besuch beim Hausarzt ersetzen, betonte Garg.
Unterstützung für seinen Vorstoß erhält der Minister aus der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein.Der Antrag werde nun dem Bundesrat vorgelegt, wie das Gesundheitsministerium in Kiel mitteilte. Demnach könnte sich die Länderkammer bereits am 23. März mit dem Thema befassen. Dass sich in der Notfallversorgung etwas tun muss, ist politischer Konsens. Laut Koalitionsvertrag will auch die neue Bundesregierung darauf hinwirken, dass Kliniken und niedergelassene Ärzte in diesem Bereich künftig enger zusammenarbeiten. /