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Zweites Baby nach Behandlung offenbar frei von HIV

12.03.2014  10:06 Uhr

PZ/dpa / In den USA ist möglicherweise ein zweites HIV-infiziertes Kind mit einer Intensivbehandlung direkt nach der Geburt erfolgreich therapiert worden.

 

Das jetzt knapp ein Jahr alte Baby sei frei von sich vermehrenden Viren, sagte Dr. Deborah Persaud, Virologin an der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore, bei einer Konferenz in Boston. Es werde aber weiter mit HIV-Medikamenten behandelt. Vor einem Jahr hatte dieselbe Gruppe über ein anderes Kind berichtet, das kurz nach der Geburt behandelt wurde, mittlerweile dreieinhalb Jahre alt ist und trotz abgesetzter Medikamente weiter keine Anzeichen einer HIV-Infektion zeigt.

Das vor einem Jahr vorgestellte sogenannte Mississippi-Baby gilt als funktionell geheilt. Das Kind einer HIV-infizierten Mutter war nach der Geburt 18 Monate lang mit einer Kombination aus den drei Wirkstoffen Zidovudin (AZT), Lamivudin und Nevirapin behandelt worden. Dann entzog die Mutter es einer weiteren Therapie. Erst sechs Monate später konnte es wieder untersucht werden und erwies sich als weiter virenfrei.

 

Auch jetzt sei aber nicht sicher, ob das Virus nicht doch in einem Reservoir schlummere, so Armin Schafberger von der Deutschen Aids-Hilfe. Als Reservoirs, in denen die Erreger jahrelang ruhen können, gelten unter anderem Lymphgewebe, Gedächtnis-Helferzellen, Knochenmark und Gehirn.

 

In dem nun vorgestellten Fall war ein nahe Los Angeles geborenes Baby bereits vier Stunden nach der Geburt antiretroviral behandelt worden. Dem Nachrichtensender CNN zufolge kam dabei dieselbe Dreifach-Kombination zum Einsatz wie im Fall des Mississippi-Babys. Die Virenzahl sei daraufhin binnen weniger Tage gesunken, berichtete Persaud. Sie warnte aber davor, von einer Heilung oder dauerhaften Verdrängung des Virus auszugehen.

 

Schafberger zufolge versuchen Ärzte auf der ganzen Welt, HIV-infizierte Kinder möglichst früh zu therapieren. Ein Absetzen der Medikamente komme derzeit kaum infrage, viel Hoffnung werde deshalb auf verbesserte Nachweismethoden gesetzt. »Je sicherer es ist, dass kein Virus mehr da ist, desto eher lässt sich versuchen, die Präparate testweise abzusetzen.« Mit herkömmlichen Nachweismethoden würden 20 Viruskopien pro ml Blutserum erkannt. Für genauere Analysen gebe es Spezialtests, die auch einzelne Viren aufspüren. Zudem sei mit bestimmten Methoden Viruserbgut in Blutzellen nachweisbar. /

Zudem wird ab April 2017 erstmals ein Programm zur Honorierung von ausgewählten Qualitätsmerkmalen (Quality Payments Scheme) umgesetzt. Die Teilnahme ist für die Apotheken freiwillig. Der Apothekerverband im Land empfiehlt jedoch, so viele Qualitätspunkte wie möglich zu sammeln. Laut ABDA-Angaben soll ein erreichter Qualitätspunkt rund 64 britische Pfund (knapp 74 Euro) bringen. Um diese Zahlungen zu erhalten, müssen Apotheken (auch Internet-Apotheken) zunächst vier Basiskriterien erfüllen. Das sind erweiterte zertifizierte Serviceleistungen, ein Eintrag der Apotheke im Register des britischen Gesundheitsdiensts National Health Service (NHS), ein für alle Offizin-Mitarbeiter zugänglicher E-Mail-Account sowie die Möglichkeit, elektronische Verschreibungen zu bearbeiten.

 

Für jedes weitere Qualitätskriterium sammelt die Apotheke dann Punkte, die Geld bringen. Das kann etwa für Fortbildungen des Apothekenpersonals vorzugsweise in der Beratung von Demenzpatienten sein oder die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen zur Patientenzufriedenheit auf der NHS-Website. Auch dazu zählt der Nachweis der Mitarbeit an öffentlichen Gesundheitskampagnen und die Möglichkeit, in der Apotheke auf elektronische Patientenakten zuzugreifen. Es gibt eine Liste, auf der die vorab festgelegten Qualitätskriterien sowie deren Vergütung abzulesen sind.

 

Auch Kürzungen geplant

 

Ende Dezember 2016 ist das für zwei Jahre ausgelegte Reform- und Kürzungspaket im Bereich der Community Pharmacies in Kraft getreten. Darin geregelt ist, dass in den Jahren 2017 und 2018 zusätzliche 95 Millionen britische Pfund (knapp 110 Millionen Euro) eingespart werden sollen. Deutliche Kürzungen (mindestens 20 Prozent) sieht die Regierung bei der in Großbritannien gezahlten Niederlassungsvergütung vor. Zudem sind nun das Abgabeentgelt, die monatliche Tätigkeitsgebühr, die Gebühr für wiederkehrende Verordnungen und die Zahlung für die Umsetzung des elektronischen Rezepts in einem Posten zusammengefasst. Dieser wird nun als packungsbezogenes Fix­entgelt bei der Abgabe einer Rx-Verordnung gezahlt. /

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