Bundesversicherungsamt nimmt Kassen in Schutz |
09.03.2010 18:14 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Das Bundesversicherungsamt hat die Bedenken des Bundeskartellamts gegen die umstrittenen Zusatzbeiträge einiger Krankenkassen zurückgewiesen. Die Kassen seien nicht mit normalen Unternehmen vergleichbar, teilte das Versicherungsamt mit.
Das Bundesversicherungsamt verteidigte damit das Vorgehen von neun Krankenkassen, die Ende Januar auf einer Pressekonferenz gemeinsam einen Zusatzbeitrag über acht Euro angekündigt hatten. Wegen des Verdachts möglicherweise verbotener Absprachen hatte das Kartellamt daraufhin ein Prüfverfahren gegen diese Kassen eingeleitet. Zwar seien gesetzliche Krankenkassen selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts, erklärte das Bundesversicherungsamt nun. Ihre Beiträge könnten die Kassen jedoch nicht selbst wie Unternehmen festsetzen, da der Gesetzgeber die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes festgelegt habe. Damit stehe dieses Wettbewerbsinstrument nicht mehr zur Verfügung.
Das Bundesversicherungsamt betrachtet das Vorgehen der Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, als rechtskonform.
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Der Gestaltungsspielraum der Kassen beschränke sich daher nur noch auf die Festsetzung eines Zusatzbeitrags, der bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erhoben werden muss. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen werde von der Aufsichtsbehörde eingehend geprüft und genehmigt. Die Erhebung dieser Beiträge sichere damit die Einhaltung der besonderen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, argumentierte das Versicherungsamt. Auch die Entscheidung der Kassen, eine gemeinsame Pressekonferenz abzuhalten, hält das Bundesversicherungsamt für unbedenklich. Schließlich seien die Krankenkassen »ungeachtet des Mitgliederwettbewerbs gesetzlich ausdrücklich zur Zusammenarbeit angehalten«.
Am Vorgehen des Bundeskartellamtes ändert die Erklärung des Versicherungsamtes jedoch nichts. Das Amt gehe weiterhin den Anhaltspunkten nach, dass die Kassen bei ihrer gemeinsamen Ankündigung von Zusatzbeiträgen gegen das Wettbewerbsrecht verstießen, sagte eine Kartellamtssprecherin laut dpa in Bonn. Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) begrüßte die Äußerungen hingegen ausdrücklich. »Damit wird klargestellt, dass die Kassen nur Recht und Gesetz umsetzen, wenn sie die Erhebung eines Zusatzbeitrags für notwendig erachten und einen entsprechenden Beschluss fassen«, sagte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des VDEK. /