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Parenterale Rezepturen

AOK-Ausschreibung vorläufig gestoppt

02.03.2010  18:01 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Vergabekammer Brandenburg hat die AOK-Ausschreibung über parenterale Rezepturen in Berlin vorläufig gestoppt. Geklagt hatte ein Apotheker, dem die Vergabekammer Recht gegeben hat.

Demnach besteht der Verdacht, dass es sich gar nicht um eine richtige Ausschreibung handelt und die AOK Berlin-Brandenburg das Vorgehen vielmehr als Preisabfrage nutzen möchte. Außerdem wurden Ausschreibungsmodalitäten bemängelt. Die Kasse setzte sich dagegen zur Wehr. »Wir weisen den Vorwurf ganz klar zurück, die Ausschreibung diene nur dazu, bei Apotheken Preise zu erfragen», sagte Sprecherin Gabriele Rähse der Pharmazeutischen Zeitung (PZ). Auch die Unterstellung, dass andere, vergaberechtsfremde Ziele verfolgt werden, wie etwa die Unterstützung der Verhandlungen zur Hilfstaxe, entbehre jeder Grundlage »Die Ausschreibung erfolgt auf einer eindeutigen gesetzlichen Basis«, so Rähse weiter.

Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) begrüßte die vorläufige Entscheidung der Vergabekammer ausdrücklich, dies sei ein »positives Signal für den Erhalt der bestehenden Versorgungsstrukturen«, sagte Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender des BAV gegenüber der PZ. »Der BAV geht davon aus, dass der Versuch einer Krankenkasse, den Ende Dezember 2009 zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband geschlossenen Vertrag zur Hilfstaxe auszuhebeln, gescheitert ist.« Es sei nun sinnvoll, diesen Vertrag erst einmal zu leben, Erfahrungen mit ihm zu sammeln und bei Bedarf zu verbessern, sagte Bienfait weiter.

 

Mit dem Stopp durch die Vergabekammer darf die AOK nun vorerst in dem Verfahren eingehende oder bereits eingegangene Angebote nicht öffnen. Das Annehmen von Angeboten wurde ihr jedoch nicht untersagt. »Wir wollen mit der Ausschreibung schnell zu einem Abschluss kommen, daher werden Angebote auch weiterhin entgegengenommen«, erklärte Rähse. Als Reaktion auf den Beschluss der Vergabekammer hat die AOK allerdings Anpassungen im Ausschreibungsverfahren vorgenommen. So können sich Bieter künftig für mehr als ein Gebietslos bewerben. Zudem wurde die Angebotsfrist bis zum 20. April verlängert. »Das bedeutet aber nicht, dass wir die Meinung der Vergabekammer eins zu eins teilen«, betonte Rähse. Eine rechtskräftige Entscheidung über die Ausschreibung durch die Kammer steht noch aus. Dabei wird sich klären, ob die Ausschreibung komplett aufgehoben oder einfach fortgesetzt wird. Wann dieser Beschluss fallen wird, ist offen. Die Vergabekammer wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. / 

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