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Freie Berufe

Zu viel Einmischung unerwünscht

15.02.2017  08:58 Uhr

Von Ev Tebroke / Um den europäischen Binnenmarkt für Anbieter von Dienstleistungen zu harmonisieren, hat die EU-Kommission ein sogenanntes Dienstleistungspaket vorgelegt. Bei Änderungen von Berufsregeln will sie künftig prüfen, ob diese verhältnismäßig sind. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) befürchtet eine Schwächung des freiberuflichen Rechtsrahmens. Auch das Apothekenrecht wäre betroffen.

Mit den Vorschlägen will die EU-Kommission nach eigenen Angaben bürokratische Hürden für Unternehmer und Freiberufler abbauen. Künftig sollen die Mitgliedsländer anhand eines einheitlichen Prüfrasters gegenüber der Kommission belegen müssen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler »notwendig und angemessen« sind, hatte sie Mitte Januar mitgeteilt. Der BFB fordert nun, die Kompetenz für die Regelung berufsrechtlicher Fragen auch weiterhin bei den jeweiligen Mitgliedsstaaten zu belassen.

In einem Positionspapier anlässlich der diesjährigen Bundestagswahl appelliert der Verband an die Politik, den Rechtsrahmen für Freiberufler im Dienstleistungsbinnenmarkt zu stärken statt zu schwächen. Es gehe darum, funktionierende, dem Verbraucherschutz und der Qualitätssicherung dienende Elemente wie etwa Selbstverwaltung, Kosten- und Honorarordnungen im Kern zu erhalten, heißt es.

 

Die EU versuchte im Vorfeld zwar, dahin gehende Bedenken zu entkräften. »Es geht nicht darum, den Mitgliedsstaaten zu sagen, wie sie ihre Berufe reglementieren sollen«, sagte Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland. Die Kommission wolle vielmehr »deutschen und anderen europäischen Unternehmen und Freiberuflern die Chance bieten, Dienstleistungen für einen potenziellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen EU-weit anzubieten.«

 

Die Heilberufler hierzulande sind jedoch alarmiert. Sie befürchten unnötige Bürokratie und Nachteile für die Patientensicherheit. So kritisiert die Bundesärztekammer, die «überflüssige Gesetzgebung« missachte gerade beim Gesundheitsschutz den EU-vertraglich zugesicherten Einschätzungsspielraum der Mitgliedsstaaten. Und die Zahnärzte betonen, Berufsregeln dienten dem Patienten- und Verbraucherschutz sowie der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus. Es sei unverständlich, dass patientenschützende Regeln aufgeweicht werden sollen, heißt es in einer Stellungnahme.

 

Apothekenrecht betroffen

 

Auch die Apotheker befürchten negative Auswirkungen: »Das Apothekenrecht ist direkt von der Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung betroffen«, so ein Sprecher der ABDA auf Anfrage der PZ. Die übrigen Maßnahmen des Dienstleistungspakets beziehen sich laut ABDA zwar nicht auf Gesundheitsdienstleistungen – indirekte Auswirkungen seien aber dennoch wahrscheinlich.

 

Grundsätzlich sehen die Apotheker »erhebliche negative Einflüsse auf den geltenden Regulierungsrahmen freiberuflicher Dienstleistungen« auf sich zukommen. Die ABDA will sich nach eigenen Angaben daher gemeinsam mit dem Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union, den anderen Heilberufen und dem BFB intensiv in den nun folgenden Beratungsprozess einbringen. /

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