DAV und Barmer schließen Vertrag |
15.02.2017 08:58 Uhr |
PZ / Zum 1. März starten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Barmer ihren Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Blutzuckertestreifen und -messgeräten. Im Gegensatz zu den Verträgen anderer Krankenkassen geht es dabei nicht um Rabatte, sondern um die Versorgung. Der DAV sieht in dem Vertrag mit der Barmer ein Gegenmodell zu den Ausschreibungen anderer Kassen. Mit der Vereinbarung sind laut DAV auch einige Neuerungen vorgesehen (lesen Sie mehr dazu in der nächsten Ausgabe der PZ online).
Es wird eine dritte Preisgruppe mit besonders günstigen Teststreifen geben. Diese werden in die Preisgruppe eins eingeordnet. Am oberen Ende der Preisliste stehen die Teststreifen der dritten Gruppe.
Neue Regelungen gibt es auch bei Blutzuckermessgeräten. Fallen die für diese Geräte vorgesehenen Teststreifen in die Gruppe eins, dürfen Apotheker sie bis zu einem Preis von 15 Euro ohne vorherige Genehmigung abgeben. Sollte der Einkaufspreis so hoch sein, dass der Apotheker nicht kostendeckend versorgen kann, kann er bei der Barmer einen Kostenvoranschlag für das Gerät einreichen. Für Blutzuckermessgeräte mit teureren Teststreifen ist eine Genehmigung jedoch grundsätzlich notwendig. /