Experten forden gesetzlichen Schutz |
04.02.2015 09:41 Uhr |
Von Dagmar Walluf-Blume, Oberursel / Welche Anforderungen sollen Phytopharmaka für eine bezugnehmende Zulassung erfüllen? Um diese Frage zu beantworten, lud die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie Hersteller und Vertreter der Zulassungsbehörden zu einem Treffen ein. Die Fachleute forderten einhellig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ändern, um Wissenslücken zu schließen.
Während für chemisch-synthetische Arzneistoffe ein weltweit anerkanntes Konzept für die bezugnehmende Zulassung auf Grundlage von Wirkstoffgleichheit (pharmazeutische Äquivalenz) und therapeutischer Äquivalenz, im Allgemeinen durch Bioäquivalenz belegt, etabliert ist, fehlt ein vergleichbar wissenschaftlicher Ansatz für Phytopharmaka. Das wurde auf dem von SocraTec C&S organisierten 18. »Gespräch im Zentrum« in Oberursel deutlich.
Wissenslücken schließen
Intensivere Forschung bei pflanzlichen Arzneimitteln fordert ein Expertengremium zum Thema Phytoäquivalenz.
Foto: Fotolia/shotsstudio
Die Sachverständigen stellten einvernehmlich heraus, dass bei pflanzlichen Arzneimitteln bis heute teilweise noch beträchtliche Erkenntnislücken bestehen. Im Interesse der betroffenen Patienten, aber auch der behandelnden Ärzte und der beratenden Apotheker sollten diese Wissensdefizite dringend abgebaut werden. Diese können die Wirksamkeit betreffen, die in vielen Fällen nach den heutigen Standards als nicht ausreichend klinisch belegt anzusehen ist, aber auch bisweilen Aspekte der Arzneimittelsicherheit.
In diesem Sinne richteten sie einen nachdrücklicher Appell an die verantwortlichen pharmazeutischen Unternehmen, aber auch die Wissenschaftler in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, hier ihre Anstrengungen erheblich zu intensivieren. Gleichzeitig stellten sie aber auch heraus, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen für entsprechende Initiativen nicht befriedigend sind. Das gilt sowohl für die wissenschaftlichen Institute, deren beschränkte Forschungsbudgets oft keine ausreichende finanzielle Grundlage für die hier erforderlichen Forschungsprojekte bieten, als auch für die pharmazeutische Industrie, die zwar grundsätzlich zu einem entsprechenden Investment im Rahmen der Arzneimittelentwicklung bereit ist, aber verständlicherweise eine angemessene Refinanzierungsmöglichkeit erwartet. Letztere ist aber nur realisierbar, wenn die dabei erarbeiteten Erkenntnisse auch über einen ausreichend langen Zeitraum exklusiv genutzt werden können.
Unterlagenschutz ausdehnen
Das kann jedoch angesichts des gesetzlichen Rahmens für die Zulassung pflanzlicher Arzneimittel in Europa derzeit nicht gewährleistet werden, da nach Ablauf der zehnjährigen Phase einer verbreiteten Anwendung des Arzneimittels – und damit dem Erreichen des sogenannten Well-established-Use-Status – alle zur Wirksamkeit und Sicherheit des betreffenden Arzneimittels öffentlich zugänglichen Informationen unmittelbar auch durch einen Zweitanmelder verwendet werden dürfen, selbst wenn diese Daten tatsächlich erst weniger als zehn Jahre alt sind. In der Runde bestand daher weitgehend Konsens, dass
Den vollständigen Wortlaut der verfassten Resolution lesen Sie auf Seite 83. Die Vertreter der Zulassungsbehörden beteiligten sich nicht an der Konsensfindung, um eventuelle Interessenskonflikte durch eine öffentliche Positionierung zu vermeiden. /