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Empfehlungen zur Qualitätssicherung »Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken«

08.02.2011  16:00 Uhr

Von Peggy Ahl / Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat auf der Sitzung am 24. November 2010 Empfehlungen zur Qualitätssicherung bei der Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken verabschiedet.

Zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) und dem Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) wurden Qualitäts­kriterien für die gute und sichere Arzneimitteltherapie der Patienten im Krankenhaus erarbeitet. Damit stehen nun neben den Empfehlungen für die Versorgung der Bewohner von Heimen für einen weiteren großen Bereich in der Arzneimittelversorgung Qualitätsstandards zur Verfügung, die den Stand von Wissenschaft und Technik wiedergeben.

 

Die Leitlinien und Empfehlungen der Bundesapothekerkammer geben seit mehr als zehn Jahren einen einheitlichen Handlungsrahmen für die Bereiche vor, in denen apotheken- und arzneimittelrechtliche Bestimmungen einen Interpretationsspielraum lassen. Die Versorgung der Krankenhäuser mit Arzneimitteln ist in § 14 Apotheken­gesetz mit dem Ziel geregelt, die ordnungsgemäße Versorgung sicherzustellen. Die Forderung unter anderem nach persönlicher Beratung des Krankenhauspersonals und der unverzüglichen Belieferung mit Arzneimitteln zur akuten medizinischen Versorgung lässt jedoch Interpretationsspielraum zu, insbesondere zur Frage der räumlichen Nähe zwischen dem Krankenhaus und der versorgenden Apotheke. Mit den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer gibt es jetzt konkrete Handlungsoptionen: Im Rahmen der Notfallversorgung muss das Arzneimittel innerhalb einer Stunde zur Verfügung stehen.

 

Die Bundesapothekerkammer beschreibt mit den Empfehlungen die strukturellen Voraussetzungen der kranken­hausversorgenden beziehungsweise der Krankenhausapotheke und legt Qualitätskriterien für pharmazeutische Dienst­leistungen fest, die angeboten werden können. Damit unterstreichen die Empfehlungen die Unverzichtbarkeit des Apothekers als Garant für die sichere Arzneimittelversorgung im Krankenhaus.

 

Auf der Internetsite der ABDA (www.abda.de) stehen im Bereich »Die Apotheke/Qualitätssicherung/Leitlinien« die Empfehlungen zur Qualitätssicherung »Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken« sowie weitere Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer zum Download zur Verfügung. / 

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