| Ev Tebroke |
| 15.07.2026 13:00 Uhr |
AU am ersten Krankheitstag: Angestellte in Apotheken dürften von der geplanten Neuregelung verschont bleiben, wenn ihr Tarifvertrag andere Regeln zur Krankschreibung vorsieht. / © imago images/Robert Poorten
Am 2. Juli hatte die Bundesregierung ihr Reformpaket vorgestellt. Insgesamt hatte sich der Koalitionsausschuss auf 34 Punkte festgelegt. Einer davon: die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits am ersten Krankheitstag. Mit der vorgezogenen AU-Pflicht soll auch die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung entfallen. Zudem soll eine falsche Ausstellung einer AU nach § 278 StGB künftig härter bestraft werden. Der Vorschlag schlug hohe Wellen und erntete Kritik von allen Seiten.
Auch die Apothekengewerkschaft Adexa hält nichts von dem Vorhaben. Die Pläne seien wenig durchdacht und zudem überflüssig, wie die Gewerkschaft mitteilt. Denn schon jetzt gebe es für Arbeitgeber die Möglichkeit, von Angestellten bereits am ersten Krankheitstag die Vorlage einer AU zu verlangen. Adexa-Vorstand Tanja Klatt verweist dazu auf § 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Es brauche daher keine Gesetzesänderung.
Klatt betont zudem: »Dass sich der Krankenstand durch diese Maßnahme spürbar senken lässt, ist aus meiner Sicht eine Illusion.« Wer bereits am ersten Tag in die Arztpraxis geschickt wird, werde nicht selten länger krankgeschrieben, als es ohne den Praxisbesuch der Fall gewesen wäre. »Wer hustet oder eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – nicht ins überfüllte Wartezimmer. Der Schuss dürfte also nach hinten losgehen«, so die Adexa-Vorständin.
Dass dem so ist, zeichnet sich auch an den anderen Reaktionen ab. Kaum ein Vorhaben des Reformpakets hat ein solches Maß an Kritik ausgelöst wie der Vorstoß der Regierung, die Krankschreibung zu erschweren. Ärzteverbände warnen vor überfüllten Praxen, mehr Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sprach von einer »Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt«. Kritik kam auch aus den eigenen Reihen der Koalition. So forderte etwa der CDU-Arbeitnehmendenflügel die Streichung des Vorhabens.