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Apotheken-A

Auch dm lässt Frist verstreichen

29.01.2013  18:09 Uhr

Von Anna Hohle / Im Streit um die Nutzung des »Apotheken-A« hat die Drogeriekette dm eine Unterlassungs­erklärung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) nicht unterzeichnet.

 

Zuvor hatte bereits die Versand­apotheke Zur Rose die gesetzte Frist verstreichen lassen. Der DAV hatte beide Unternehmen abgemahnt, da er die Zur-Rose-Werbung in dm-Filialen für unrechtmäßig hält.

 

Einerseits stelle die Verwendung des marken­rechtlich geschützten »Apotheken-A« in Drogeriefilialen eine unzulässige »Ausweitung des Verwenderkreises« dar, so der DAV. Andererseits dürfe das Logo nur in Alleinstellung verwendet werden und nicht, wie es in der Kooperation von Zur Rose und dm der Fall ist, verbunden mit Schriftzügen oder weiteren Grafiken.

 

Bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zeigte man sich verwundert darüber, dass der Firmenchef von Zur Rose die Verwendung der Marke zwar inzwischen als »keine gute Idee« bezeichnet habe, die Werbung aber dennoch bislang nicht entfernt wurde. »Offenbar lohnt sich jeder weitere Tag der rechtswidrigen Verwendung«, so ein ABDA-Sprecher.

 

Der DAV werde nun eine kurzfristige gerichtliche Überprüfung herbeiführen, kündigte der Sprecher an. Die ABDA hatte bereits im Vorfeld klargestellt, nach Verstreichen der Frist sei eine Konfrontation unausweichlich. Man habe bereits eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche des DAV beauftragt. /

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