Union will Pick-up verbieten |
24.01.2012 17:46 Uhr |
Von Daniel Rücker / Der Vorschlag ist nicht neu. Jetzt wird er womöglich doch noch umgesetzt. In einem Positionspapier hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre alte Forderung nach einem Verbot von Pick-up-Stellen bekräftigt. Auch andere Passagen aus dem Papier bieten Anlass zur Hoffnung
Vor gut zwei Jahren haben Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag erklärt, sie wollten Pick-up-Stellen verbieten. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wurde daraus bislang nichts. In ihrem Positionspapier zum Arzneimittelrechtsänderungsgesetz, aus der vermutlich die nächste AMG-Novelle wird, bekräftigt die Union, an diesem Zeil festzuhalten. Derzeit werde ein neuer Vorschlag geprüft. Wenn die zuständigen Ressorts festgestellt hätten, dass dieser nicht gegen die Verfassung verstoße und den Versandhandel nicht verhindere, wolle man schnellstmöglich ein Gesetz daraus machen, heißt es in dem Positionspapier.
Naht das Ende von Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten, Lebensmittelgeschäften und Apotheken? Zumindest wollen CDU und CSU mit der AMG-Novelle einen neuen Anlauf für ein Verbot starten.
Foto: PZ/Zillmer
Auch beim Apothekenabschlag stellt sich die Union an die Seite der Apotheker. Im kommenden Jahr wird der Abschlag wieder zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband verhandelt. Die Unionsfraktion macht sich in ihrem Positionspapier Gedanken über dessen Ausgangswert. Dieser ist für das Verhandlungsergebnis nicht unerheblich.
Im Gegensatz zum GKV-Spitzenverband, der eine Festschreibung auf 2,30 Euro fordert, hält die Union 1,75 Euro für eine angemessene Ausgangsbasis für die Verhandlungen zwischen Apothekern und GKV. Das hebt die Chancen einer Senkung gegenüber dem AMNOG-Niveau. Ebenfalls im Sinn der Apotheker ist es, wenn die Union die Betäubungsmittelgebühr in Höhe von 26 Cent für »nicht mehr sachgerecht« hält. Kein Apotheker wird widersprechen.
Inakzeptable Retax-Praxis
Erfreulich auch, dass die Bundestagsfraktion von CDU und CSU an der Rechtmäßigkeit der Retaxierungspraxis von Betriebskrankenkassen zweifelt. In ihrem Positionspapier erwähnt die Fraktion gesetzliche Anpassungen um, »die zurzeit von einigen Betriebskrankenkassen durchgeführten Nullretaxionen bei Betäubungsmitteln wegen leichter formaler Unzulänglichkeiten bei der Rezeptausstellung in sachgerechte Bahnen zu lenken«. Das bisherige Verfahren sei in jedem Fall inakzeptabel.
Die Union fragt sich, ob die Versorgung von Tumorpatienten mit Zytostatika weiterhin ausgeschrieben werden soll.
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Unzufrieden ist die Bundestagsfraktion mit der Ausschreibungspflicht für Zytostatika. Sie fürchtet, das Verfahren führe zu Oligopolen in der Versorgung von Tumorpatienten. Zudem drohten Qualitätseinbußen und Probleme in der Flächendeckung, wenn Kassen Selektivverträge mit einzelnen Apothekern abschlössen, schreibt die Unionsfraktion in den Positionspapier zur AMG-Novelle. Deshalb solle die Ausschreibungspflicht überprüft werden.
Änderungen erwägt die Union auch bei Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Diese sind derzeit nicht erstattungsfähig. Die CDU-Bundestagsfraktion will dies in Einzelfällen ändern. In ihrem Positionspapier fordert sie Ausnahmen bei Patienten mit COPD oder Asthma. Bei diesen Krankheitsbildern habe das Rauchen einen besonders großen Einfluss auf die Gesundheit. Deshalb sollte hier die Möglichkeit, die Präparate zu erstatten, nicht von vorneherein ausgeschlossen sein. Außerdem fordert die Union eine Rahmenempfehlung zwischen Krankenkassen und Verblisterern mit dem Ziel, Verträge über eine zusätzliche Vergütung des Verblistern von Arzneimitteln zu fördern. /