Freiwillige Selbstkontrolle zieht vor den BGH |
26.01.2010 15:26 Uhr |
PZ / Die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) hat sich vorige Woche für eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das teilte FSA-Geschäftsführer Michael Grusa der PZ mit.
Es geht um ein Urteil des Oberlandesgerichts München, das den FSA-Kodex nicht als branchenweit anerkannte Verhaltensregel bewertete (siehe dazu Freiwillige Selbstkontrolle: Kodex nicht allgemeingültig, PZ 51/52/53/2009). Nun will die vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) 2004 initiierte FSA vom Bundesgerichtshof klären lassen, ob ihr Kodex tatsächlich lediglich empfehlenden Charakter hat oder nicht vielmehr doch allgemeine Gültigkeit für die Pharmabranche besitzt. Der BGH will dazu »nach dem 11. Februar« entscheiden, so Grusa. /