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Steuern

Koalition beschließt Vereinfachungen

04.01.2011  17:43 Uhr

Von Doreen Amelang / Die Spitzen von Union und FDP haben sich im Dezember 2010 auf ein umfassendes Paket von Maßnahmen geeignet, um die Steuern zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Das soll die Bürger jährlich um rund 590 Millionen Euro entlasten. Opposition und Wirtschaft reicht das nicht. Zu den zentralen Punkten des Pakets:

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

 

Ohne Einzelnachweis berücksichtigt das Finanzamt bei Arbeitnehmern derzeit eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro. Dieser Betrag soll auf 1000 Euro steigen. Laut der Koalition leistet die Anhebung einen großen Beitrag zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Der Wirtschaftweise Professor Dr. Wolfgang Wiegard bezeichnet die Erhöhung aber als »sinnlos«, da sie nur diejenigen Arbeitnehmer entlastet, die jährliche Kosten von mehr als 920 Euro nachweisen können, aber unter 1000 Euro bleiben. Das sind nur 1 Prozent der Arbeitnehmer.

Kinderbetreuungskosten

 

Kinderbetreuungskosten werden heute unterschiedlich steuerlich berücksichtig, je nachdem, ob sie durch eine Berufstätigkeit bedingt oder privat veranlasst sind. Diese Unterscheidung soll künftig entfallen. Dadurch können mehr Bürger von dem Steuervorteil profitieren. Gleichzeitig wird die »Anlage Kind« der Einkommensteuererklärung durch den Wegfall einer Seite reduziert.

 

Kindergeld und Freibeträge

 

Kindergeld und Kinderfreibeträge für volljährigen Nachwuchs, der sich zum Beispiel in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, sollen künftig unabhängig vom eigenen Einkommen der Kinder gezahlt werden. Die komplizierte Berechnung der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes gegenüber den Familienkassen und dem Finanzamt ist also nicht mehr erforderlich.

 

Verbilligte Vermietung

 

Eine verbilligte Vermietung, zum Beispiel an Angehörige, erkennt das Finanzamt derzeit nur dann in vollem Umfang an, wenn die Kaltmiete mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Wird zu einem geringeren Preis vermietet, muss der Vermieter für eine volle Anerkennung anhand einer aufwendigen Prognoserechnung nachweisen, dass er mit der Vermietung auf Dauer mehr einnimmt, als die Werbungskosten betragen. Liegt die Miete unter 56 Prozent der ortsüblichen Kaltmiete, berücksichtigen die Steuerbehörden die Werbungskosten nur anteilig. Der Verwaltungsaufwand aufgrund der unterschiedlichen prozentualen Grenzen soll vermindert werden. Künftig soll ein einheitlicher Prozentsatz von 66 Prozent maßgeblich sein. Wird also mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt, gilt die Vermietung als vollentgeltlich und ermöglicht den vollen Abzug der Werbungskosten.

 

Steuererklärung

 

Arbeitnehmer können zukünftig wählen, ob sie ihre Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben. Dadurch können sie vermeiden, sich in jedem Jahr erneut und termingebunden mit dem Einkommensteuerrecht auseinandersetzen zu und eine Steuererklärung ausfüllen zu müssen. Enge Fristen oder Termine wird es für das Wahlrecht nicht geben. Ein Bürger ist auch nicht an das einmal ausgeübte Wahlrecht gebunden. Er kann seine Wahl jederzeit durch Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung rückgängig machen.

 

Elektronische Lohnsteuerkarte

 

Weitere Punkte des Maßnahmenpakets listen längst beschlossene Vereinfachungen auf, wie etwa das Einführen einer elektronischen Lohnsteuerkarte und die papierlose Kommunikation mit den Finanzämtern. Vertreter von Opposition und Wirtschaft kritisieren die Regelungen. »Im Hinblick auf die Vereinfachung des Systems sind das alles Kleinigkeiten«, urteilte der Wirtschaftsweise Wiegard.

 

Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, ist bislang unklar. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärte, »alles was geht« solle bereits rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt werden. Die restlichen Regelungen sollen dann ab 1. Januar 2012 gelten. /

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