Auseinzelungen von Laientests auch von Landesbehörde untersagt |
Auch einige juristische Aspekte sprechen gegen den ausgeeinzelten Verkauf von Laientests. Denn nicht nur die Vorschriften in den Sonderzulassungen stehen dagegen. Vielmehr könnte den Apotheken auch drohen, dass sich die im Medizinproduktegesetz (MPG) geregelten Herstellerpflichten auf sie erstrecken, wenn die Tests abweichend der Zweckbestimmung der Hersteller angeboten werden. Zudem könnte eine Auseinzelung auch gegen § 3 der MPAV verstoßen, in dem die Abgabebeschränkungen von Medizinprodukten geregelt sind.
Für die Durchführung des Medizinprodukterechts sind die Behörden der Bundesländer zuständig. Dass sich die anderen Länder der Einschätzung des BfArM und der Bezirksregierung Düsseldorf anschließen, ist jedoch wahrscheinlich.
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