| Lukas Brockfeld |
| 23.04.2026 16:20 Uhr |
Juliane Eidenschink betonte, dass die eML für einen sinnvollen Einsatz vor allem vollständig sein müsse. Daher sei es notwendig, dass bald auch Betäubungsmittel aufgeführt werden. Doch zur Steigerung der AMTS benötigten die Leistungserbringer noch mehr. »Eigentlich braucht man alle Daten, die zum Patienten vorliegen. Also auch Diagnosen wie zum Beispiel eine Niereninsuffizienz, die die Dosisfindung beeinflusst«, so die Fachapothekerin. Auch Laborwerte könnten oft hilfreich sein.
Im Apothekenalltag hat sich durch die ePA nicht alles zum Positiven gewandelt. »Wir sind in der Apotheke dazu verpflichtet, zu prüfen, ob wir das Arzneimittel auch wirklich abgeben dürfen«, erklärte Sabine Haul. »Immer wenn ich im Beratungsgespräch einen Bedarf entdecke, muss ich das prüfen. Wir haben bei vielen Polymedikationen potenzielle Probleme, die vielleicht gar nicht zum Schaden des Patienten führen. Wenn jeder Apotheker jedes Mal beim Arzt anruft, wenn es ein arzneimittelbezogenes Problem geben könnte, dann werden Sie wahnsinnig.« Doch aktuell sei man dazu verpflichtet und könne haftbar gemacht werden.
Haul wünscht sich daher eine Funktion in der eML, mit der Ärzte, Apotheker oder andere Leistungserbringer vermerken können, dass sie ein potenzielles arzneimittelbezogenes Problem (ABP) im Blick haben. »Dann muss ich als Apothekerin nicht mehr handeln. Ich bin aus der Pflicht und kann sehen, dass das Problem bereits geklärt ist. Das wäre eine unfassbare Entlastung für Arztpraxen und Apotheken«, so die Approbierte.