| Cornelia Dölger |
| 26.06.2026 13:00 Uhr |
Damit sie am Ende nicht über Kreuz liegen, stimmen sich Bund und Länder vor der Bundesratsberatung möglichst umfassend ab. Instrumente wie der Vermittlungsausschuss greifen in diesem Fall nicht.
Auch dass das BMG anschließend noch einmal eingreift, ist nicht vorgesehen. Es muss die Verordnung mit den Änderungen akzeptieren oder das Verfahren noch einmal neu aufnehmen – was wegen Warkens wiederholt vorgetragenem Zeitplan unwahrscheinlich ist.
Heißt im Klartext, dass die Änderungen, die der Bundesrat auf Grundlage der Ausschussempfehlungen beschließt, sich auch in der Verordnung niederschlagen werden. Womit die Länder beim dritten und letzten Teil der Apothekenreform die Tonangebenden sind.