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Digitale Verordnung

Auch Zahnärzte testen das E-Rezept

Nachdem das BMG den offiziellen Starttermin für das E-Rezept kurzfristig abgeblasen hatte, sind zunächst weitere Tests angesagt. Auch die Zahnärzte beteiligen sich daran und stellen die digitalen Prozesse im Alltag auf den Prüfstand.
Jennifer Evans
16.02.2022  13:30 Uhr

Ende des vergangenen Jahres hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entschieden, die verpflichtende Einführung des E-Rezepts abzusagen. Die bis zum ursprünglichen Start am 1. Januar 2022 vorliegenden Testergebnisse erachtete das Ministerium für nicht aussagekräftig genug, um die digitale Verordnung möglichst pannenfrei in ganz Deutschland einzuführen zu können. Seitdem gilt das Motto: Kein Risiko eingehen und erstmal weiter testen, bis die digitalen Prozesse zuverlässig laufen.

Neben Arztpraxen und Apotheken erproben auch die Zahnärzte das Prozedere rund um die E-Verordnung. Voraussetzung für einen Testlauf ist, dass die Praxisverwaltungssoftware (PVS) auf dem neuesten Stand ist, der elektronische Zahnarztausweis funktioniert sowie entsprechende Updates bei Konnektor und Software erfolgt sind, um die Komfortsignatur zu nutzen. Eignet sich eine Zahnarztpraxis für ein Pilotprojekt der Gematik, etwa weil Patienten ihre ausgestellten E-Rezepte dann gleich in einer benachbarten Apotheke einlösen können, kann es losgehen. Auch unabhängig von der Gematik steht es allen Praxen frei, E-Rezepte zu erstellen, beliefern und abzurechnen – sofern sie technisch dazu in der Lage sind.

KZBV ruft Praxen zum Testen auf

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte nach der BMG-Entscheidung den Berufsstand und die Hersteller zahnärztlicher PVS-Systeme dazu aufgerufen, die verlängere Testphase »sinnvoll zu nutzen« und sich an den Erprobungsprojekten zu beteiligen. »Das E-Rezept darf erst nach erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in die Praxen kommen«, betonte der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Karl-Georg Pochhammer. In dem Zusammenhang hatte er auch transparente Qualitätskriterien gefordert, die nicht nur jeder Anbieter, sondern auch die gesamte Prozesskette erfüllen müsse. 

Ein bisschen was ist schon passiert. Mit einem Dashboard liefert die Gematik seit Kurzem tagesaktuell Zahlen zur Nutzung aller Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI). Damit setzt sie einen Beschluss der Gesellschafterversammlung um, der unter anderem mehr Transparenz in puncto Daten zum Status der Digitalisierung vorsieht.

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