Arzneimittel-Automaten in Klinikapotheken geplant |
Ev Tebroke |
21.04.2020 14:36 Uhr |
Krankenhäuser sollen künftig im Rahmen von Modellprojekten Medikamente für die Station auch über einen Automaten in ihrer Krankenhausapotheke beziehen können. / Foto: Adobe Stock/upixa
Das erste Gesetzespaket als Reaktion auf die Corona-Krise ist erst wenige Wochen alt, da folgt bereits das nächste, um hierzulande die Folgen der Epidemie für die Bevölkerung abzufedern. Das geplante sogenannte Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das der PZ im Entwurf als Formulierungshilfe vorliegt, sieht weitere umfangreiche Regelungen im Gesundheitsbereich vor.
Um insbesondere den Krankenhausbereich zu entlasten, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Gesetz auch den Einsatz von Arzneimittel-Automaten in Krankenhausapotheken erproben. »Damit sollen die Potenziale der Automatisierung und Digitalisierung in diesem Bereich untersucht werden können«, heißt es. Um eine automatisierte Abgabe im regionalen Modellversuch zu ermöglichen, soll § 31 der Apothekenbetriebsordnung, der die Arzneimittelabgabe in Krankenhausapotheken regelt, entsprechend ergänzt werden.
Klinikapotheken soll es demnach künftig möglich sein, Medikamente für die Station, die keiner nachgehenden Prüfung durch pharmazeutisches Personal mehr bedürfen, über Automaten abzugeben. Ausgenommen sind Betäubungsmittel. Auch Arzneimittel, welche die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, sowie patientenindividuell verblisterte Arzneimittel fallen nicht unter die neue Regelung. Der Automat muss sich innerhalb der Betriebsräume der Krankenhausapotheke befinden. Nutzen kann ihn ausschließlich autorisiertes Personal der Stationen des jeweils zugehörigen Krankenhauses. Es findet keine direkte Abgabe an Patienten statt.
Für die Qualifizierung der Automaten sowie für die Konzeptionierung und Durchführung der Modellvorhaben soll der Apothekenleiter der jeweiligen Klinikapotheke verantwortlich sein. Um ein solches Projekt starten zu können, muss er zunächst unter Vorlage eines Konzepts die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. Auch muss vorab eingegrenzt werden, welche Stationen den Automaten nutzen dürfen.
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