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Zweites Bevölkerungsschutzgesetz
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Arzneimittel-Automaten in Klinikapotheken geplant

Die Koalition hat ein weiteres Gesetzespaket in der Pipeline, um die Bevölkerung vor den Folgen der Coronavirus-Pandemie zu schützen. Neben Ergänzungen beim Infektionsschutz sieht es auch Arzneimittel-Automaten für Klinikstationen vor.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 21.04.2020  14:36 Uhr

Das erste Gesetzespaket als Reaktion auf die Corona-Krise ist erst wenige Wochen alt, da folgt bereits das nächste, um hierzulande die Folgen der Epidemie für die Bevölkerung abzufedern. Das geplante sogenannte Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das der PZ im Entwurf als Formulierungshilfe vorliegt, sieht weitere umfangreiche Regelungen im Gesundheitsbereich vor.

Um insbesondere den Krankenhausbereich zu entlasten, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Gesetz auch den Einsatz von Arzneimittel-Automaten in Krankenhausapotheken erproben. »Damit sollen die Potenziale der Automatisierung und Digitalisierung in diesem Bereich untersucht werden können«, heißt es. Um eine automatisierte Abgabe im regionalen Modellversuch zu ermöglichen, soll § 31 der Apothekenbetriebsordnung, der die Arzneimittelabgabe in Krankenhausapotheken regelt, entsprechend ergänzt werden.

Klinikapotheken soll es demnach künftig möglich sein, Medikamente für die Station, die keiner nachgehenden Prüfung durch pharmazeutisches Personal mehr bedürfen, über Automaten abzugeben. Ausgenommen sind Betäubungsmittel. Auch Arzneimittel, welche die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, sowie patientenindividuell verblisterte Arzneimittel fallen nicht unter die neue Regelung. Der Automat muss sich innerhalb der Betriebsräume der Krankenhausapotheke befinden. Nutzen kann ihn ausschließlich autorisiertes Personal der Stationen des jeweils zugehörigen Krankenhauses. Es findet keine direkte Abgabe an Patienten statt.

Für die Qualifizierung der Automaten sowie für die Konzeptionierung und Durchführung der Modellvorhaben soll der Apothekenleiter der jeweiligen Klinikapotheke verantwortlich sein. Um ein solches Projekt starten zu können, muss er zunächst unter Vorlage eines Konzepts die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. Auch muss vorab eingegrenzt werden, welche Stationen den Automaten nutzen dürfen.

Präzisierung bei Meldepflichten und Grippeschutz

»Auch im Rahmen der Modellvorhaben muss sowohl eine Gefährdung der Patientinnen und Patienten ausgeschlossen als auch die Versorgung der Stationen mit Arzneimitteln gewährleistet werden«, heißt es in dem Entwurf. Dies sei in der Konzeptionierung der Modellvorhaben zu berücksichtigen und werde durch die Verantwortlichkeit der Apothekenleiter sichergestellt. »Das Konzept soll eine Festlegung der teilnehmenden Stationen des Krankenhauses enthalten. Durch die vorgesehene obligatorische behördliche Zustimmung soll zusätzlich sichergestellt werden, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine unvertretbaren Risiken entstehen. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, ist die Zustimmung zu widerrufen.«

Außerdem ist laut Entwurf Folgendes zu beachten: Damit Medikamente automatisiert auf Station abgegeben werden dürfen, muss die Anforderung für die Arzneimittel im Original vorliegen. Zudem muss bei Bedarf zuvor eine Beratung stattgefunden haben. Die automatisierte Abgabe darf nur durch pharmazeutisches Personal veranlasst und autorisiert werden. Die Veranlassung der Abgabe ist außerdem zu dokumentieren. Die Modellvorhaben sind laut Entwurf auf den Stationen von einem Apotheker durch verstärkte Kontrollen der gelieferten Arzneimittel zu begleiten.

Die Projekte sind auf maximal fünf Jahre befristet. Sie sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, um neue Erkenntnisse zur Weiterentwicklung automatisierter Formen der Arzneimittelversorgung von Krankenhausstationen zu erhalten.

Was die weitere Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes betrifft (IfSG), so soll künftig dauerhaft eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug zu Covid-19 und SARS-CoV-2 bestehen. Auch sind Meldepflichten zur Genesung und bei negativen Labortests vorgesehen. Zudem sollen Testungen auf Covid-19 Kassenleistung werden. Und um zukünftig den Nachweis einer Immunität erbringen zu können, soll der Immunstatus zusammen mit dem Impfstatus in einem Ausweis dokumentiert werden müssen.

Mit Blick auf den  Bevölkerungsschutz im Fall von Influenza plant die Koalition für die kommende Grippesaison 2020/2021 mehr Grippeimpfstoff ein. »Durch eine ausreichende Versorgung der Risikogruppen mit saisonalen Grippeimpfstoffen kann eine Belastung des Gesundheitssystems mit Influenza-Patienten verringert werden, sodass die vorhandenen Kapazitäten für die Versorgung der Covid-19-Patienten genutzt werden können«, heißt es zur Begründung.

Die Formulierungshilfe soll voraussichtlich am 29. April im Bundeskabinett beschlossen und aus der Mitte des Bundestags eingebracht werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

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