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Reformpläne
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ApoVWG soll am 16. April beschlossen werden

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befindet sich in einer entscheidenden Phase des parlamentarischen Verfahrens. Nicht zufällig gehen die Apothekenteams also genau jetzt auf die Straße. Die Beratungen laufen, Mitte April soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. 
AutorCornelia Dölger
Datum 17.03.2026  11:26 Uhr

In gut vier Wochen soll das ApoVWG im Bundestag final beraten werden, avisiert ist nach Informationen der PZ der 16. April für die 2. und 3. Lesung. Erstmals hatten sich die Abgeordneten im Bundestag am 27. Februar mit dem Entwurf befasst. Bei dieser Gelegenheit bekräftigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), dass sie an der angekündigten Honoraranpassung festhalte.

Der Bundesrat hat ebenfalls klar Position bezogen und in seiner Stellungnahme grundlegende Änderungen an dem Entwurf gefordert. Das ApoVWG ist zwar kein zustimmungsbedürftiges Gesetz, aber das heißt nicht, dass die Länder nicht mitreden dürfen. Sie signalisierten klar, dass sie etwa bei PTA-Vertretung oder dem Thema Zweigapotheken noch nachbessern wollen. Die rund 30 Änderungsvorschläge wies die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings größtenteils zurück.

Die Stellungnahme der Länderkammer ist gleichwohl ein wichtiger Indikator für die Länderposition – und zudem verhallt die Kritik nicht: Nach wie vor setzen sich etliche Landesministerinnen und -minister für Nachbesserungen ein. Rückenwind gibt es auch für die anstehenden Apothekenproteste.

Was können die Länder tun?

Sollte der Bundestag das Gesetz also beschließen und die Länder mit wichtigen Inhalten nach wie vor nicht einverstanden sein, können sie den Vermittlungsausschuss anrufen, der seinerseits Änderungsvorschläge machen kann. Er kann theoretisch auch empfehlen, den Gesetzesbeschluss ganz aufzuheben.

Gibt es dann eine Einigung, beschließt der Bundestag das Gesetz mit den Änderungen erneut. Falls aber in drei Vermittlungsrunden keine Einigung erzielt wurde, können die Länder binnen zwei Wochen Einspruch gegen den Beschluss einlegen. Daher werden nicht-zustimmungsbedürftige Gesetze wie das ApoVWG Einspruchsgesetze genannt. Viel wahrscheinlicher wäre aber, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz dadurch ausgebremst wird.

So weit ist es aber noch nicht. In den kommenden Wochen können entscheidende Weichen für das Gesetz gestellt werden; nicht zufällig finden die Apothekenproteste genau jetzt statt. Die ABDA will damit den Kurs der Bundesgesundheitsministerin stützen, die pro Honorarerhöhung argumentiert, die Entscheidung aber nicht »im luftleeren Raum« treffen kann, wie Anke Rüdinger, Vorsitzende des Berliner Apothekervereins sowie Vize-Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), in der aktuellen Folge von »PZ Nachgefragt« feststellte. Rüdinger appellierte an die Apothekenteams, jetzt Geschlossenheit zu zeigen.

An diesem Mittwoch gibt es dem Vernehmen nach Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen sowie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dabei sollen die Prüfbitten beider Fraktionen besprochen werden und das BMG seine Bewertungen dazu abgeben. Gegenstand der Gespräche sind damit also Schmerzpunkte wie die geplante PTA-Vertretung, an der das BMG weiter festhält, zuletzt die Vorgaben dafür aber deutlich verschärfte.

Verordnung zur Notifizierung in Brüssel

Parallel zum ApoVWG wurde eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem die Verhandlungslösung beim Honorar vorsieht. Bundesgesundheitsministerin Warken hat zudem angekündigt, das Fixum in einer eigenen Verordnung zeitnah zu regeln; niedergeschrieben sind die 9,50 Euro außer im Koalitionsvertrag bislang nirgends. Dazu, dass dies schnell passiert, sollen die Apothekenproteste beitragen.

Weil die geplante Anpassung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) auch den grenzüberschreitenden Versandhandel berührt, liegt die Verordnung derzeit zur Notifizierung bei der EU-Kommission in Brüssel. EU-rechtlich ist die Richtlinie 2001/83/EG betroffen. Im deutschen Arzneimittelrecht (AMG) geht es um die Apothekenpflicht gemäß § 43 AMG.

Die Verordnung wurde Mitte Januar nach Brüssel geschickt. Mit dem Verfahren begann eine dreimonatige »Stillhaltefrist«, in der die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit haben, den Wortlaut der Verordnung zu prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Änderungen am Entwurf oder gar seine Umsetzung gibt es in dieser Zeit nicht.

Noch bis Mitte April dauert die Frist also – in den Bundestag muss die Verordnung aber ohnehin nicht, sondern am Ende durch den Bundesrat abgesegnet werden.

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