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Reformpläne
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ApoVWG soll am 16. April beschlossen werden

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befindet sich in einer entscheidenden Phase des parlamentarischen Verfahrens. Nicht zufällig gehen die Apothekenteams also genau jetzt auf die Straße. Die Beratungen laufen, Mitte April soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. 
AutorCornelia Dölger
Datum 17.03.2026  11:26 Uhr

Verordnung zur Notifizierung in Brüssel

Parallel zum ApoVWG wurde eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem die Verhandlungslösung beim Honorar vorsieht. Bundesgesundheitsministerin Warken hat zudem angekündigt, das Fixum in einer eigenen Verordnung zeitnah zu regeln; niedergeschrieben sind die 9,50 Euro außer im Koalitionsvertrag bislang nirgends. Dazu, dass dies schnell passiert, sollen die Apothekenproteste beitragen.

Weil die geplante Anpassung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) auch den grenzüberschreitenden Versandhandel berührt, liegt die Verordnung derzeit zur Notifizierung bei der EU-Kommission in Brüssel. EU-rechtlich ist die Richtlinie 2001/83/EG betroffen. Im deutschen Arzneimittelrecht (AMG) geht es um die Apothekenpflicht gemäß § 43 AMG.

Die Verordnung wurde Mitte Januar nach Brüssel geschickt. Mit dem Verfahren begann eine dreimonatige »Stillhaltefrist«, in der die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit haben, den Wortlaut der Verordnung zu prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Änderungen am Entwurf oder gar seine Umsetzung gibt es in dieser Zeit nicht.

Noch bis Mitte April dauert die Frist also – in den Bundestag muss die Verordnung aber ohnehin nicht, sondern am Ende durch den Bundesrat abgesegnet werden.

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