| Cornelia Dölger |
| 17.03.2026 11:26 Uhr |
Parallel zum ApoVWG wurde eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem die Verhandlungslösung beim Honorar vorsieht. Bundesgesundheitsministerin Warken hat zudem angekündigt, das Fixum in einer eigenen Verordnung zeitnah zu regeln; niedergeschrieben sind die 9,50 Euro außer im Koalitionsvertrag bislang nirgends. Dazu, dass dies schnell passiert, sollen die Apothekenproteste beitragen.
Weil die geplante Anpassung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) auch den grenzüberschreitenden Versandhandel berührt, liegt die Verordnung derzeit zur Notifizierung bei der EU-Kommission in Brüssel. EU-rechtlich ist die Richtlinie 2001/83/EG betroffen. Im deutschen Arzneimittelrecht (AMG) geht es um die Apothekenpflicht gemäß § 43 AMG.
Die Verordnung wurde Mitte Januar nach Brüssel geschickt. Mit dem Verfahren begann eine dreimonatige »Stillhaltefrist«, in der die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit haben, den Wortlaut der Verordnung zu prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Änderungen am Entwurf oder gar seine Umsetzung gibt es in dieser Zeit nicht.
Noch bis Mitte April dauert die Frist also – in den Bundestag muss die Verordnung aber ohnehin nicht, sondern am Ende durch den Bundesrat abgesegnet werden.