| Cornelia Dölger |
| 01.07.2026 10:40 Uhr |
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. / © Imago/Chromorange
Mit dem ApoVWG erhalten Apotheken mehr Aufgaben, neue Kompetenzen, dürfen etwa mehr impfen und testen, neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten. An der PTA-Vertretung hielt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) fest, schärfte die Vorgaben allerdings weiter nach. Das Gesetz passierte am 22. Mai den Bundestag und am 12. Juni den Bundesrat.
Im Gesetz heißt es: »Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.« Ausgenommen sind einzelne Regelungen, etwa die vergüteten Teilnotdienste. Sie treten erst zum 1. Oktober in Kraft. Wieder andere sind konditioniert, brauchen etwa Schulungen, um in Kraft treten zu können.