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Finanzierungsmechanismus

Apothekern droht Regelungslücke bei pharmazeutischen Dienstleistungen

Am morgigen Donnerstag soll im Bundestag das Apotheken-Stärkungsgesetz beschlossen werden. Mit dem Gesetz bekommen Kassen und Apotheker den Auftrag, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen auszuhandeln. Doch was die Vergütung der Leistungen betrifft, enthält das VOASG eine Regelungslücke, die zu einem Problem werden könnte.
Benjamin Rohrer
28.10.2020  14:30 Uhr

ABDA: DAV-Notdienstfonds beauftragen

Welche Lösungen gäbe es für diese Problemlage? In ihren Stellungnahmen hatte die ABDA stetig auf die Regelungslücke hingewiesen. Als Problemlösung schlug die ABDA vor, dass die Apotheker die Mehreinnahmen über ihre Rechenzentren direkt an den Nacht- und Notdienstfonds weiterleiten, der – so wie bei der Notdienstpauschale – die Gelder sammelt und dann pro erbrachter Leistung die Pauschalen an die Apotheken ausschüttet. Das Problem auch hier: Dazu müsste der DAV-Notdienstfonds noch gesetzlich damit beauftragt werden.

Dass es der ABDA gelingt, diese Regelung einen Tag vor Beschluss des VOASG zu bringen, ist unrealistisch – auch weil die Politik auf die bisherigen Hinweise der ABDA in dieser Sache nicht reagierte. Eine zweite Lösungsmöglichkeit wäre natürlich der Rahmenvertrag: In den Verhandlungen mit den Krankenkassen könnte ein Finanz-Verteilungsmechanismus festgelegt werden – das dürfte aber ein sehr steiniger Weg werden, weil die Kassen vom gesamten Dienstleistungsprojekt überhaupt nicht überzeugt sind. Sollte es bis zum Vorliegen eines ausgehandelten Vertrages keine Lösung geben, könnte es schließlich dazu kommen, dass die Apotheker die zusätzlichen 20 Cent pro Rx-Packung zunächst behalten und die Dienstleistungen nicht vergütet werden können.

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