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Änderung des Berufsrechts

Apothekerkammern stellen Weichen fürs Impfen

Um im Modellversuch impfen zu können, müssen einige Landesapothekerkammern ihre Berufsordnung ändern. Laut Umfrage sind dazu alle von ihnen bereit. Nur eine Kammer stellt sich dagegen.*
Ev Tebroke
20.02.2020  14:12 Uhr

Damit die Apotheken künftig – wie im Masernschutzgesetz vorgesehen – im Modellversuch Grippeimpfungen anbieten können, müssen einige Kammern ihre Berufsordnung ändern. Denn in manchen Kammerbezirken verbietet das Berufsrecht bislang die Ausübung der Heilkunde. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat sich in den einzelnen Kammerbezirken umgehört, um zu klären, in welchen Kammern das Berufsrecht dem Impfen entgegensteht und ob diese gewillt sind, die Berufsordnung entsprechend zu ändern. Das Ergebnis: Künftig dürften interessierte Apotheken grundsätzlich in allen Bundesländern im Rahmen von Projekten gegen Grippe impfen können. Denn dort, wo es notwendig ist, wollen die Kammern ihr Berufsrecht entsprechend anpassen. Nur Thüringen schert aus: Die Kammerversammlung hat eine Änderung mehrheitlich abgelehnt.

Den thüringischen Apothekern ist damit eine Teilnahme an Modellprojekten zum Impfen untersagt. In allen anderen 16 Bezirken hingegen scheint für die Apotheker der Weg frei, an solchen Projekten teilzunehmen. Zwar hat sich auch die Kammer Brandenburg explizit gegen das Impfen in Apotheken ausgesprochen. Das Berufsrecht des Landes verbietet aber weder die Ausübung der Heilkunde noch steht es in anderer Hinsicht der Durchführung einer Grippeimpfung entgegen. Die örtlichen Apotheken haben somit die Möglichkeit, sich an entsprechenden Projekten zu beteiligen. Rheinland-Pfalz müsste seine Berufsordnung ebenfalls anpassen, wenn das Impfen als Ausübung der Heilkunde interpretiert wird. Derzeit wartet die Kammer zwar noch ab, signalisiert aber ihre Bereitschaft. Auch Sachsen-Anhalt hat noch nicht endgültig entschieden, der Vorstand befürwortet aber eine Änderung.

In Kürze sollen Apotheken im Rahmen von Modellprojekten gegen Grippe impfen können. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde und zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Das genaue Prozedere müssen die Apotheker in Verträgen mit den Krankenkassen regeln. Ziel ist es laut Bundesgesundheitsministerium, durch niedrigschwelligen Zugang zu Impfmöglichkeiten in Apotheken mittelfristig die Impfquoten zu erhöhen.

Zuletzt hatten sich auch die Pharmaziestudierenden in Deutschland für diesen Weg stark gemacht und die  neuen Möglichkeiten begrüßt.

* Anmerkung (21. Februar 2020, cm): Nach Erscheinen des Artikels stellte die Landesapothekerkammer Thüringen klar, die Kammerversammlung habe »die Möglichkeiten und Risiken der Grippeimpfung in der Apotheke intensiv und teils kontrovers« erörtert. Einen Alleingang ohne die Zustimmung der Thüringer Ärzteschaft lehnten die Delegierten demnach ab. Zudem seien derzeit einige fachliche Fragen noch offen, etwa nach Schulungen, räumlichen Anforderungen und dem Umgang mit Notfällen. »Ein abschließendes Meinungsbild ergab, dass sich die überwiegende Mehrheit der Delegierten derzeit oder sogar aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht an derartigen Pilotprojekten beteiligen würde«, teilte die Kammer der PZ mit. »Sollte es die Entwicklung erforderlich machen, wird im Rahmen der Kammerversammlung im Frühjahr erneut über das Thema und eine etwaige Änderung der Berufsordnung diskutiert werden.«

 

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