Apothekerkammer geht gegen Doc Morris Express vor |
Ev Tebroke |
23.09.2021 15:38 Uhr |
Derzeit wirbt Doc Morris bei den Apotheken vor Ort für eine Teilnahme an seiner Plattform. / Foto: PZ/Screenshot
Mit dem Start des E-Rezepts braucht es künftig nur noch einen Klick über die entsprechende Gematik-App und die Verordnung gelangt in die gewünschte Apotheke vor Ort – oder zu einer Versandapotheke. Apothekengeführte Online-Plattformen wollen den Offizinen hier die Möglichkeit einer digitalen Präsenz bieten. Patienten sollen ihre elektronische Verordnung ganz leicht an eine stationäre Apotheke ihrer Wahl schicken können. Darüber hinaus sollen die Offizinen sich mit zusätzlichen Services und Beratungsangeboten auf diesen Plattformen präsentieren können. Auch die großen EU-Versender wie Doc Morris oder Shop Apotheke bauen derzeit entsprechende Online-Marktplätze auf und werben um die Teilnahme der Vor-Ort-Apotheken. Denn sie benötigen die stationären Offizinen, um ihre tagesaktuellen Lieferfristen gewährleisten zu können. Diese Plattformen sind häufig als in sich geschlossene Gesundheitsportale gedacht, auf denen der Patient sich auch telemedizinisch versorgen lassen und sein Rezept dann direkt auf der Plattform auch einlösen kann. Hier besteht aus Sicht der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) die Gefahr möglicher Wettbewerbsverzerrungen.
Zwar gibt es mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) seit 2020 ein Makelverbot für die elektronische Verordnung. Dieses wurde zuletzt auch auf den für die Rezepteinlösung erforderlichen E-Rezept-Token ausgeweitet. Die Regelung war eine entscheidende Forderung der ABDA gewesen, um die großen Versender daran zu hindern, digitale Verordnungen im großen Stil abzugreifen. Aber für die Vor-Ort-Apotheken hierzulande scheint die Gefahr einer unerlaubten Rezeptweiterleitung nach wie vor präsent. Wie wichtig das Thema Makelverbot den Apothekern ist, zeigten auch entsprechende Anträge auf dem derzeit in Düsseldorf stattfindenden Deutschen Apothekertag (DAT). Mehrere Kammern hatten auf strengere Regeln für die E-Rezeptübermittlung gedrängt. Die AKNR ist nun erneut juristisch gegen einen Plattform-Anbieter vorgegangen: Sie sieht in dem Konzept von Doc Morris Express einen zweifachen Verstoß gegen das Apothekengesetz.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.