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Deutscher Apothekertag

Apotheker fordern klarere Regeln bei der E-Rezept-Übermittlung

Ein Schwerpunkt in der Antragsberatung am ersten Tag des Deutschen Apothekertages lag in der künftigen E-Rezept-Übermittlung. In mehreren Anträgen beschlossen die Apotheker, dass die Regulierungen zur E-Rezept-Übermittlung vom Gesetzgeber verschärft werden sollten. Konkret ging es um das Makelverbot und die Trennung von Verordnungs- und Distributionshoheit.
Benjamin Rohrer
22.09.2021  17:15 Uhr
Apotheker fordern klarere Regeln bei der E-Rezept-Übermittlung

Gleich zu Beginn des diesjährigen DAT beschäftigten sich die Delegierten der Hauptversammlung mit einem für die Zukunft der Apotheker wichtigen Thema: der E-Rezept-Übermittlung. Gleich mehrere Anträge dazu hatte die Apothekerkammer Nordrhein eingebracht. In einem ersten Antrag beschlossen die Delegierten, dass sich der Gesetzgeber für die strikte Trennung zwischen Verordnungs- und Distributionshoheit einsetzen soll. Damit bezieht sich der Antrag auf die Angebote einiger Apotheken-Plattformen, in denen eine Online-Arztpraxis direkt oder indirekt mit einer (Versand-)Apotheke verknüpft ist. Ein schillerndes Beispiel hierfür ist die Übernahme der Teleclinic durch den EU-Versender Doc Morris und die Integration der Online-Praxis in die DocMorris-App.

In zwei weiteren beschlossenen Anträgen fordern die Delegierten des DAT den Gesetzgeber auf, die Regulierungen für Smartphone-Apps von sogenannten Drittanbietern nachzuschärfen. Konkret müsse klargestellt werden, dass es nach der E-Rezept-Einführung keine Bevorteilung von EU-Versendern gebe. In der Begründung geht die antragstellende Kammer Nordrhein unter anderem auf die Strategie der Versender ein, in ihren Apps eine Foto-Funktion anzubinden. Mit dieser Foto-Funktion sollen Patienten ihre ausgedruckten E-Rezept-Codes über die Apps der Konzerne direkt an die Versender übertragen. Die Delegierten wollen diese Nutzung unterbinden lassen.

Sicherheit für ausgedruckte Papierrezepte

Des Weiteren winkten die Delegierten einen weiteren Antrag der Kammer Nordrhein durch, demzufolge das in Paragraph 31 des Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegte Nutzungsverbot von Verordnungsdaten auch für ausländische Versender und Privatrezepte gelte. In einem zusätzlichen, beschlossenen Antrag fordern die DAT-Delegierten den Gesetz- und/oder Verordnungsgeber auf, auch für die Papierausdrücke der E-Rezept-Tokens mehr regulatorische Klarheit zu schaffen. Zur Erklärung: Erwartet wird, dass E-Rezepte zunächst größtenteils ausgedruckt ausgestellt werden, da die Gematik-App nur für einen Bruchteil der Versicherten zur Verfügung steht. In ihrem Antrag fordern die DAT-Delegierten, dass auch diese Papierausdrucke der E-Rezept-Codes nicht missbraucht werden dürfen, um Wettbewerbsnachteile für Apotheken zu verhindern.

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